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17:52 Uhr, 04.03.2025

Robex kündigt den Abschluss des Abkommens mit der Regierung von Mali an

QUÉBEC CITY, March 04, 2025 (GLOBE NEWSWIRE) -- Robex Resources Inc. („Robex“, das „Unternehmen“ oder der „Emittent“) (TSXV: RBX) freut sich, den Abschluss des Abkommens mit der Regierung von Mali bekannt zu geben, das mit dem Bergbaugesetz von 2023 in Einklang steht. Das Abkommen wurde nun von der Regierung gemäß den am 12. September 2024 unterzeichneten und am 13. Februar 2025 vom Ministerrat gebilligten Bedingungen unterzeichnet. Die Regierung hält nun einen Anteil von 20 % an der Nampala SA und wird durch eine Aktionärsvereinbarung an der Leitung von Nampala mitwirken.

Robex Managing Director Matthew Wilcox dazu: „Ich möchte der Regierung von Mali und unserem engagierten Team meinen Dank für ihre harte Arbeit in den vergangenen sechs Monaten beim erfolgreichen Abschluss dieses Übereinkommens aussprechen. Wir machen bereits große Fortschritte, um die Lebensdauer der Mine in Nampala zu verlängern, und setzen uns weiterhin für die Erschließung unserer Grundstücke in Mali ein. Unser Managementteam bekräftigt sein Engagement für eine Strategie des integrativen und nachhaltigen Wachstums, die durch ein umsichtiges und ausgewogenes Finanzmanagement gestützt wird.“

Robex Resources Inc.

Matthew Wilcox, Managing Director and Chief Executive Officer
Alain William, Chief Financial Officer

+1 581 741-7421

E-Mail: investor@robexgold.com
www.robexgold.com

ZUKUNFTSGERICHTETE INFORMATIONEN UND ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN

Bestimmte in dieser Pressemitteilung enthaltene Informationen enthalten „zukunftsgerichtete Aussagen“ und „zukunftsgerichtete Informationen“ im Sinne der geltenden kanadischen Wertpapiergesetze (hier als „zukunftsgerichtete Aussagen“ bezeichnet). Zukunftsgerichtete Aussagen werden gemacht, um Informationen über die aktuellen Erwartungen und Pläne der Unternehmensleitung („Management“) zu liefern, die es Investoren und anderen ermöglichen, ein besseres Verständnis der Geschäftspläne und der finanziellen Leistung und Lage des Unternehmens zu erlangen.

Aussagen in dieser Pressemitteilung, die Schätzungen, Erwartungen, Prognosen, Ziele, Vorhersagen, Zukunftsprognosen oder Strategien des Unternehmens oder des Managements beschreiben, können „zukunftsgerichtete Aussagen“ sein und sind an der Verwendung des Konjunktivs oder zukunftsgerichteter Aussagen zu erkennen, wie z. B. „anstreben“, „antizipieren“, „annehmen“, „glauben“, „können“, „erwägen“, „fortsetzen“, „könnten“, „schätzen“, „erwarten“, „prognostizieren“, „zukünftig“, „Prognose“, „anleiten“, „Hinweis“, „beabsichtigen“, „Absicht“, „wahrscheinlich“, „möglicherweise“, „könnte“, „Zielsetzung“, „Chance“, „Aussicht“, „Plan“, „Potenzial“, „sollte“, „Strategie“, „Ziel“, „wird“ oder „würde“ oder die Verneinung davon oder andere Variationen davon. Zu den zukunftsgerichteten Aussagen zählen auch alle anderen Aussagen, die sich nicht auf historische Fakten beziehen. Insbesondere und ohne Einschränkung enthält diese Pressemitteilung zukunftsgerichtete Aussagen in Bezug auf die Rahmenvereinbarung, einschließlich der Erfüllung der aufschiebenden Bedingungen dieser Vereinbarung, der Erschließung des Goldprojekts Kiniero und der Emission von Bonus-Aktien.

Zukunftsgerichtete Aussagen und zukunftsgerichtete Informationen beruhen auf bestimmten Annahmen und anderen wichtigen Faktoren, die, falls sie nicht zutreffen, dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens wesentlich von den zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in solchen Aussagen oder Informationen zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden. Es kann nicht garantiert werden, dass sich solche Aussagen oder Informationen als richtig erweisen. Solche Aussagen und Informationen beruhen auf zahlreichen Annahmen, darunter: die Fähigkeit des Unternehmens, die Pläne in Bezug auf das Goldprojekt Kiniero, wie sie in der Machbarkeitsstudie zu diesem Projekt dargelegt sind, in der jeweils aktualisierten Fassung durchzuführen, und zwar in Übereinstimmung mit dem überarbeiteten Zeitplan, der zuvor vom Unternehmen bekannt gegeben wurde; die Fähigkeit des Unternehmens, seine geplanten Explorations- und Erschließungsprogramme abzuschließen; das Ausbleiben widriger Umstände beim Goldprojekt Kiniero; das Ausbleiben unvorhergesehener Verzögerungen beim Betrieb; das Ausbleiben wesentlicher Verzögerungen bei der Erlangung der erforderlichen Genehmigungen; den Goldpreis, der auf einem Niveau bleibt, das das Goldprojekt Kiniero rentabel macht; die Fähigkeit des Unternehmens, weiterhin das notwendige Kapital zur Finanzierung seines Betriebs aufzubringen; die Fähigkeit, die Mineralressourcen- und Mineralreservenschätzungen zu realisieren; Annahmen hinsichtlich gegenwärtiger und zukünftiger Geschäftsstrategien, lokaler und globaler geopolitischer und wirtschaftlicher Bedingungen und des Umfelds, in dem das Unternehmen tätig ist und in Zukunft tätig sein wird; die Erfüllung der aufschiebenden Bedingungen gemäß der Rahmenvereinbarung; der Zugang des Darlehensnehmers zu den im Rahmen der Rahmenvereinbarung zur Verfügung gestellten Mitteln; und die Verwendung aller Beträge, die der Darlehensnehmer im Rahmen der Rahmenvereinbarung erhält, für die vom Unternehmen angegebenen Zwecke.

Bestimmte wichtige Faktoren könnten dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens erheblich von denen in den zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: geopolitische Risiken und Sicherheitsherausforderungen im Zusammenhang mit seinen Aktivitäten in Westafrika, einschließlich der Unfähigkeit des Unternehmens, seine Rechte geltend zu machen, und der Möglichkeit von Unruhen und zivilem Ungehorsam; Schwankungen des Goldpreises; Einschränkungen bei den Schätzungen des Unternehmens zu Mineralreserven und Mineralressourcen; der spekulative Charakter der Mineralexploration und -erschließung; die Ersetzung der erschöpften Mineralreserven des Unternehmens; die begrenzte Anzahl von Projekten des Unternehmens; das Risiko, dass das Kiniero-Goldprojekt nie das Produktionsstadium erreichen wird (auch aufgrund fehlender Finanzierung); der Kapitalbedarf des Unternehmens und der Zugang zu Finanzmitteln; Änderungen der Gesetze, Vorschriften und Rechnungslegungsstandards, denen das Unternehmen unterliegt, einschließlich der Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsstandards, und die Auswirkungen solcher Gesetze, Vorschriften und Standards auf die Aktivitäten des Unternehmens; Kapitalbeteiligungen und Lizenzgebühren, die an Dritte zu zahlen sind; Preisvolatilität und Verfügbarkeit von Rohstoffen; Instabilität im globalen Finanzsystem; die Auswirkungen einer hohen Inflation, wie z. B. höhere Rohstoffpreise; Schwankungen der Wechselkurse; das Risiko anhängiger oder zukünftiger Rechtsstreitigkeiten gegen das Unternehmen; Beschränkungen bei Transaktionen zwischen dem Unternehmen und seinen ausländischen Tochtergesellschaften; Volatilität des Marktpreises der Aktien des Unternehmens; Steuerrisiken, einschließlich Änderungen der Steuergesetze oder -veranlagungen des Unternehmens; das Erlangen und die Aufrechterhaltung von Eigentumsrechten an Grundstücken sowie die für den laufenden Betrieb des Unternehmens erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen; Änderungen der Projektparameter und/oder wirtschaftlichen Bewertungen im Zuge der Detailplanung; das Risiko, dass die tatsächlichen Kosten die geschätzten Kosten übersteigen; geologische, bergbau- und erkundungstechnische Probleme; unerwartete Betriebsstörungen von Anlagen, Geräten oder Prozessen; Unfälle, Arbeitskämpfe und andere Risiken der Bergbauindustrie; Verzögerungen bei der Erlangung behördlicher Genehmigungen oder Finanzierungen; die Auswirkungen von Krisen im Bereich der öffentlichen Gesundheit auf die Aktivitäten des Unternehmens; die Beziehungen des Unternehmens zu seinen Mitarbeitern und anderen Interessengruppen, einschließlich lokaler Regierungen und Gemeinden in den Ländern, in denen es tätig ist; das Risiko von Verstößen gegen geltende Antikorruptionsgesetze, Exportkontrollvorschriften, Wirtschaftssanktionsprogrammen und damit zusammenhängenden Gesetzen durch das Unternehmen oder seine Vertreter; das Risiko, dass das Unternehmen in Konflikte mit Kleinbergleuten gerät; der Wettbewerb mit anderen Bergbauunternehmen; die Abhängigkeit des Unternehmens von Drittunternehmern; die Abhängigkeit des Unternehmens von wichtigen Führungskräften und hochqualifiziertem Personal; der Zugang des Unternehmens zu einer angemessenen Infrastruktur; die Risiken im Zusammenhang mit den potenziellen Verbindlichkeiten des Unternehmens in Bezug auf seine Abraumlagerstätten; Unterbrechungen der Lieferkette; Gefahren und Risiken, die normalerweise mit der Mineralexploration und dem Goldabbau sowie mit Erschließungs- und Produktionsbetrieben verbunden sind; Probleme im Zusammenhang mit Wetter und Klima; das Risiko von Ausfällen der Informationstechnologiesysteme und von Bedrohungen der Cybersicherheit; das Risiko, dass der Kreditnehmer nicht in der Lage ist, auf die im Rahmen der Kreditvereinbarung zur Verfügung gestellte Fazilität zuzugreifen oder einen im Rahmen der Kreditvereinbarung erhaltenen Betrag für die vom Unternehmen angegebenen Zwecke zu verwenden; und das Risiko, dass das Unternehmen möglicherweise nicht in der Lage ist, sich gegen alle potenziellen Risiken im Zusammenhang mit seinen Geschäftstätigkeiten zu versichern.

Obwohl das Unternehmen davon ausgeht, dass seine Erwartungen auf vernünftigen Annahmen beruhen, und versucht hat, wichtige Faktoren zu identifizieren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Informationen beschriebenen abweichen, kann es andere Faktoren geben, die dazu führen, dass die Handlungen, Ereignisse oder Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt ausfallen. Diese Faktoren stellen keine vollständige und erschöpfende Liste der Faktoren dar, die sich auf das Unternehmen auswirken könnten. Sie sollten jedoch sorgfältig in Betracht gezogen werden. Es kann nicht garantiert werden, dass sich zukunftsgerichtete Informationen als richtig erweisen, da die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse erheblich von den in solchen Informationen erwarteten Ergebnissen abweichen können.

Das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Informationen zu aktualisieren, wenn sich die Umstände oder die Schätzungen, Annahmen oder Meinungen des Managements ändern sollten, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Leser wird davor gewarnt, sich in unangemessener Weise auf zukunftsgerichtete Informationen zu verlassen. Die hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Informationen sollen Investoren dabei helfen, die erwarteten finanziellen und betrieblichen Leistungen und Ergebnisse des Unternehmens für die in den Plänen und Zielen des Unternehmens genannten Zeiträume zu verstehen, und sind möglicherweise für andere Zwecke nicht geeignet.

Weitere Informationen zu den Risikofaktoren, die dazu führen könnten, dass die Ergebnisse wesentlich von den zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, finden Sie auch im Abschnitt „Risikofaktoren“ des Jahresinformationsformulars des Unternehmens für das am 31. Dezember 2023 endende Jahr vom 29. April 2024, das unter dem Profil des Unternehmens auf SEDAR+ unter www.sedarplus.ca oder auf der Website des Unternehmens unter www.robexgold.com verfügbar. Dort finden Sie auch zusätzliche Informationen zu den Risikofaktoren, die dazu führen könnten, dass die Ergebnisse wesentlich von den zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Alle zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung werden durch diesen Warnhinweis ausdrücklich eingeschränkt.

Weder die TSX Venture Exchange noch ihre Regulierungs-Serviceanbieter (entsprechend der Definition dieses Begriffs in den Richtlinien von TSX Venture Exchange) übernehmen die Verantwortung für die Angemessenheit oder Richtigkeit dieser Pressemitteilung.


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