Regulierer untersagt DSL-Rabatte der Telekom
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Die Bundesnetzagentur hat der Deutschen Telekom AG untersagt, DSL-Anschlüsse, die sie Internetanbietern zum Zweck des Wiederverkaufs an Endkunden überlässt, künftig nach dem im Dezember 2005 eingeführten "DSL NetRental"-Modell abzurechnen.
In einem Verfahren der nachträglichen Entgeltkontrolle ist die Bundesnetzagentur zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich bei "NetRental" letztlich um ein Rabattmodell handelt, das großen DSL-Anbietern deutlich höhere Margen beim Wiederverkauf von DSL-Anschlüssen einräumt als kleineren und mittleren DSL-Anbietern, ohne dass hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht.
"Das DSL NetRental-Modell der Deutschen Telekom ist nicht mit dem im Telekommunikationsgesetz vorgegebenen Regulierungsziel der Sicherstellung chancengleicher Wettbewerbsbedingungen auch in der Fläche vereinbar, weil es eine deutliche Wettbewerbsverzerrung zu Lasten mittlerer und kleinerer DSL-Anbieter bewirkt und sich darüber hinaus höhere Rabatte insbesondere in den größeren Anschlussbereichen der Ballungszentren erreichen lassen", erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, anlässlich der Bekanntgabe der Entscheidung.
Negativ wirkt sich das vor allem auf den Internetanbieter United Internet aus. Das Unternehmen gehörte zu den Profiteuren von "Net Rental". Die Aktien von United Internet waren gestern daraufhin deutlich eingebrochen. Vorbörslichen notieren die Papiere heute ebenfalls deutlich im Minus.
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