Regierung will Schwarzarbeit wirksamer bekämpfen
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Von Andreas Kißler
DOW JONES--Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung beschlossen, wie das Finanzministerium bekanntgab. Fairer Wettbewerb und gerechte Arbeitsbedingungen seien nur mit einer wirksamen Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zu gewährleisten. Zudem gelte es, Steuern und Sozialbeiträge für den Haushalt und die Sozialkassen zu sichern. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls habe dabei eine zentrale Rolle. "Mit dem Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung stärken wir die FKS weiter", sagte Finanzminister Christian Lindner (FDP). "Wir setzen dabei insbesondere bei der Treffsicherheit unseres Sozialstaats an."
Künftig erführen Sozialleistungsbetrüger, insbesondere unrechtmäßige Bürgergeldempfänger, schnelle und unmittelbare strafrechtliche Konsequenzen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Mit der sogenannten "Kleinen Staatsanwaltschaft" bekomme die Finanzkontrolle Schwarzarbeit die Zuständigkeit, bei Sozialleistungsbetrug Ermittlungsverfahren selbstständig durchzuführen und mehr Verfahren zum Abschluss zu bringen. "Damit kann der Zoll schneller und zielgerichteter vorgehen, zudem werden die Landesjustizbehörden entlastet", so Lindner.
Der Gesetzesentwurf werde eine verbesserte Wahrnehmung des Kernauftrags der FKS, die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, gewährleisten und einen wesentlichen Beitrag zu einer weiteren Stärkung der sozialen Sicherungssysteme und des Steuersystems leisten. Dafür würden die Prüfungs-, Ermittlungs- und Ahndungsprozesse der FKS vereinfacht und deutlich effizienter, moderner und digitaler ausgestaltet. Der Entwurf stärke zudem den Schutz redlicher Unternehmer vor unlauterer Konkurrenz, die sich auf Kosten der Gesellschaft und der Fiskalsysteme gesetzeswidrig Wettbewerbsvorteile verschaffe.
Durch stärker risikoorientierte und qualitativ hochwertige Prüfungen sowie erweiterte Prüfmöglichkeiten von Arbeitgebern außerhalb des Unternehmenssitzes, unter anderem durch elektronischen Unterlagenzugang, würden Prüfungen für die Unternehmen künftig erheblich bürokratieärmer. Auch setze das Gesetz deutliche Akzente bei der Kriminalitätsbekämpfung durch die FKS. Durch die Teilnahme am polizeilichen Informationsverbund und verbesserte Straf- und Bußgeldnormen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung könne sie effizient auf Augenhöhe mit anderen Ermittlungsbereichen wie Polizei, Zoll- und Steuerfahndung agieren und stärker gegen schwere Wirtschaftskriminalität und vor allem Organisierte Kriminalität vorgehen.
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com
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