Regierung spricht über Rechengrundlagen für Bemessungsgrenze
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Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones) - Die Bundesregierung führt derzeit nach Angaben des Finanzministeriums interne Gespräche über die Rechengrundlagen für die Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung. "Ich kann hier natürlich keine einzelne Berichterstattung kommentieren und würde mich auch jetzt hier an der Stelle nicht zu internen Prozessen äußern", sagte Ministeriumssprecherin Nadine Kalwey bei einer Pressekonferenz auf die Frage nach Medienberichten, nach denen Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) eine Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zur Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen vorerst gestoppt hat.
Die Sprecherin verwies auf Äußerungen Lindners in der jüngsten Regierungsbefragung, in denen dieser auf die Gefahr hingewiesen habe, dass durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze "der eigentlich beabsichtigte" Kaufkrafteffekt beschlossener Entlastungen verhindert würde und man deswegen noch einmal über die Rechengrundlagen sprechen müsse. "Und das tut man halt innerhalb einer internen Regierungsabstimmung, und dafür sind diese Abstimmungen auch da", sagte Kalwey.
Ein Sprecher des Arbeitsministeriums erklärte, die Verordnung befinde sich derzeit in der Ressortabstimmung. "Es ist uns aber wichtig zu betonen, dass es sich hier um einen Vorgang handelt, zu dem die Bundesregierung gesetzlich verpflichtet ist", sagte er. Es sei eigentlich "ein eingeübter, routinemäßiger Vorgang". Grundsätzlich gehe es darum, dass die Rechengrößen der Sozialversicherung auf Grundlage der Lohnentwicklungen vom vorhergehenden Jahr bestimmt würden. "Aufgrund der hohen Lohnsteigerungen im Jahr 2023 steigen nun auch die Rechengrößen an. Das ist wichtig, weil sonst höhere Einkommen weniger Beitrag leisten würden zu den Sozialversicherungen", betonte er.
Kritik kam vom Sozialverband VdK. "Die alljährliche Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen ist gesetzlich festgeschrieben, darüber entscheiden weder Arbeits- noch Finanzministerium", sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele. Dieser bürokratische Vorgang folge seit Jahrzehnten der allgemeinen Lohnentwicklung, geprüft vom Statistikamt. "Falls das Finanzministerium wirklich daran rütteln will, wird es dazu führen, dass Menschen mit Gehältern jenseits von 8.000 Euro brutto im Monat immer weniger an der Finanzierung unserer Sicherungssysteme beteiligt werden", warnte sie. Das sei "Entsolidarisierung pur". Es würde zu sinkenden Einnahmen bei den Sozialversicherungen führen und vor allem Gering- und Normalverdienende belasten.
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com
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