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13:23 Uhr, 08.11.2024

Regierung prüft weitere Gesetzespläne "mit Hochdruck"

Von Andreas Kißler

DOW JONES--Die Bundesregierung prüft nach dem Ende der Ampel-Koalition derzeit, welche Gesetzentwürfe mit Priorität möglicherweise nächste Woche in den Bundestag eingebracht werden sollen. "Da sind wir jetzt im Moment in der Abstimmung. Wir schauen uns das gerade sehr genau an, was wir priorisieren und was eingebracht werden kann", sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Christiane Hoffmann bei einer Pressekonferenz in Berlin. Sie könne dazu momentan keine genaue Liste vorlegen. "Damit sind wir jetzt gerade mit Hochdruck beschäftigt."

Die Sprecherin des Bundesfinanzministeriums, Nadine Kalwey, betonte mit Blick auf den geplanten Nachtragshaushalt für 2024, dieser liege bereits beim Bundestag und damit "nun in der Hand des Haushaltsgesetzgebers". Um noch rechtzeitig in Kraft treten zu können, sei eine abschließende Beratung im Bundesrat spätestens am 20. Dezember erforderlich. "Das heißt, das parlamentarische Verfahren müsste natürlich entsprechend vorher abgeschlossen sein." Sollte der Nachtrag 2024 nicht mehr im Jahr 2024 verabschiedet werden können, wäre "weiterhin der Bundeshaushalt 2024 in seiner aktuellen Form in Kraft", sagte Kalwey. "Eventuelle Mehrausgaben in den Einzelplänen würden dann als überplanmäßige Ausgaben gebucht werden."

Laut dem Plan für den Nachtragsetat soll die Nettokreditaufnahme 2024 auf 50,3 Milliarden Euro wachsen, 11 Milliarden Euro mehr als zunächst geplant. Die Regierung hatte dies mit der schlechteren Konjunktur begründet, nach der Schuldenregel stünden deshalb 11,3 Milliarden Euro an zusätzlicher Nettokreditaufnahme zur Verfügung. Sie sollen zu großen Teilen in Mehrbedarfe im Klima- und Transformationsfonds insbesondere bei der Förderung erneuerbarer Energien und beim Bürgergeld gehen.

Zum Haushalt 2025 sagte die Sprecherin, es gebe "eine klare Regelung für einen Fall, dass kein Bundeshaushalt für ein Jahr beschlossen ist. Und diese Regelung wird dann natürlich entsprechend in Kraft treten." Dies sei aber "zum jetzigen Zeitpunkt alles Spekulation". Der Fall trete normalerweise regelmäßig in den Jahren nach einem Regierungswechsel ein. "Die Regelungen aus Artikel 111 Grundgesetz stellen sicher, dass der Bund auch in diesem Fall handlungsfähig ist und laufende Ausgaben und Verpflichtungen erfüllt werden", sagte Kalwey. In diesem Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung könnten auch Ausgaben geleistet werden, die zur Wahrung wesentlicher Interessen des Staatswohls unabweisbar sind, sagte sie auf Fragen zur Ukraine-Hilfe.

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

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