PUBLITY – die Vonovia der Gewerbeimmobilien?
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Dieser Abverkauf ist damit begründet, dass die Publity AG die Ziele für das Jahr 2017 durch unrealisierte Objektverkäufe im Umfang von 280 Millionen Euro nicht erreichen konnte. Laut Angaben der Unternehmensführung haben sich diese Verkäufe in das Geschäftsjahr 2018 verlagert.
Auch durch einen Verzicht auf die Dividende (im Jahr 2016 2,8 EUR) sowie einer Kapitalerhöhung bei 10,7 EUR strichen die Aktionäre reihenweise die Publity AG aus ihren Büchern. Nun möchte sich das Unternehmen stärker aufgestellt sehen, mit frischem Kapital um vermehrt nun den Immobilienbestand und somit auch theoretisch den Ertrag zu erhöhen.
Seit März konnte die Aktie eine Bodenbildung im Bereich von 10 EUR – 13,8 EUR vollziehen. Über diesen Bereich ist die Aktie nun heute mit einem break-away-gap aufgrund der abgeschlossenen Kapitalerhöhung ausgebrochen. Die nächsten Ziele wären im Bereich von 15,5 EUR bis 16 EUR. Dies sollte ein Widerstandsbereich sein, bei welchem mit den ersten Gewinnmitnahmen gerechnet werden muss. Darüber bieten sich Ziele an von rund 17,9 EUR sowie des Tiefs im Februar bei 20,6 EUR. Eventuell muss mit einem erneuten Test der 13,8 EUR gerechnet werden.
Sollte die Aktie unter die Ausbruchslinie bei 13,8 zurückfallen, bestehen erneut Abwärtsrisiken bis in den Bereich um 10 EUR.
Fundamentalanalytische Betrachtung
Der Gewinn der Aktie fiel von 2016 bei 3,97 EUR auf 1,67 EUR im Jahr 2017. Ob im Jahr 2018 eine Dividende gezahlt wird ist noch ungewiss. Falls das Unternehmensjahr sehr positiv verläuft, dürften sich Aktionäre auf einen wahren Geldregen freuen, denn 2015 wurden 2 EUR Dividende gezahlt, 2016 sogar 2,8 EUR. Der Buchwert der Aktie ist mit 9,54 EUR bewertet.
Risikohinweis
Es handelt sich um ein relativ kleines Unternehmen mit 80 Millionen EUR Marktkapitalisierung. Der Vorstandsvorsitzende Thomas Olek ist gleichzeitig mit einer GmbH an seinem Unternehmen der größte Hauptaktionär mit über 50 % Beteiligung. Die TO-Holding hat sich im August bereiterklärt alle Aktien der Kapitalerhöhung aufzukaufen welche nicht durch die Bezugsrechte ausgeübt wurden.
Der Artikel wurde erstellt von unserem Praktikanten Matthias Willibald
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