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15:30 Uhr, 05.11.2026

PTA-News: lodgyslife AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

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Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Frankfurt am Main (pta021/05.11.2026/15:30) - lodgyslife AG, Frankfurt am Main

ISIN: DE000A2LQ710 / WKN: A2LQ71

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir zu der am Montag, dem 14. Dezember 2026, um 14.00 Uhr in den Geschäftsräumen der Airport Club Frankfurt Flughafen GmbH & Co. KG, Frankfurt Airport Center I, Hugo-Eckener-Ring, 60549 Frankfurt am Main, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der lodgyslife AG ein.

I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2025 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss am 28. Oktober 2026 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Entsprechend den §§ 172, 173 AktG ist zum Tagesordnungspunkt 1 daher keine Beschlussfassung vorgesehen. Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung vorzulegen.

Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter der Internetadresse http://www.lodgyslife.com unter der Rubrik "Investor Relations" und dort im Bereich "Finanzberichte" eingesehen werden.

2. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.

3. Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen.

4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF Wulf Gruppe GmbH & Co. KG, Balingen - Zweigniederlassung Stuttgart, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 zu wählen.

II. Weitere Angaben und Hinweise der Gesellschaft
1. Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der folgenden Anschrift oder E-Mail-Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, demnach bis spätestens Montag, 7. Dezember 2026, 24:00 Uhr (MEZ), zugehen:

lodgyslife AG
c/o AEB Aktien-, Emissions- und Börsenberatungs AG
Sautterweg 5
70565 Stuttgart
E-Mail: hv@aeb-ag.de

Die Aktionäre müssen gemäß § 9 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Hierfür ist ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich. Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich nach § 9 Abs. 3 der Satzung auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung, mithin auf Montag, den 23. November 2026, 00:00 Uhr (MEZ) (Beginn des Tages), beziehen und der Gesellschaft unter der vorstehenden Anschrift oder E-Mail-Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, demnach bis spätestens Montag, den 7. Dezember 2026, 24:00 Uhr (MEZ), zugehen.

2. Adresse für Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträge und Wahlvorschläge

Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträge und Wahlvorschläge können innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen an folgende Adresse gesendet werden:

lodgyslife AG
c/o AEB Aktien-, Emissions- und Börsenberatungs AG
Sautterweg 5
70565 Stuttgart
E-Mail: hv@aeb-ag.de

Für die Wahrung von Fristen ist der Eingang maßgeblich.

3. Verfahren für die Stimmabgabe/Stimmrechtsvertretung (Angabe nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG)

Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl, ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung ist ein fristgerechter Zugang der Anmeldung unter Vorlage eines Berechtigungsnachweises nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). § 135 AktG bleibt unberührt. Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Instituten, Unternehmen und Personen gelten die Bestimmungen des § 135 AktG und sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

4. Hinweis zum Datenschutz

Europaweit gelten Regelungen zum Datenschutz. Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. In unseren Datenschutzhinweisen für Aktionäre haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre übersichtlich an einer Stelle zusammengefasst. Die Datenschutzhinweise finden Sie im Internet unter http://www.lodgyslife.com unter der Rubrik "Investor Relations".

Frankfurt am Main, im Oktober 2026

lodgyslife AG

Der Vorstand

(Ende)

Aussender: lodgyslife AG
Adresse: Hausener Weg 29, 60489 Frankfurt am Main
Land: Deutschland
Ansprechpartner: lodgyslife AG
E-Mail: sascha.magsamen@privatevalues.de
Website: www.lodgyslife.com

ISIN(s): DE000A2LQ710 (Aktie)
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[ Quelle: https://www.pressetext.com/news/20261105021 ]

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