PTA-News: Biogena Good Vibes AG: Hauptversammlung stimmt Verschmelzung einstimmig zu
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Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
Salzburg (pta006/30.09.2026/07:40) - Salzburg, 29.9.2026 – In der außerordentlichen Hauptversammlung der Biogena Good Vibes AG, FN 631791 f (ISIN AT0000A3VAD4), wurde am 28. September 2026 in Koppl bei Salzburg einstimmig der Beschluss gefasst, den Verschmelzungsvertrag zwischen der Biogena Group Invest AG (FN 525839 v) als übertragende Gesellschaft und der Biogena Good Vibes AG als übernehmende Gesellschaft entsprechend dem Entwurf vom 27. August 2026, mit dem das gesamte Vermögen der Biogena Group Invest AG im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme gemäß §§ 219 ff AktG unter Anwendung des Art I UmgrStG mit Wirkung zum Verschmelzungsstichtag 31. Jänner 2026, gegen Gewährung von auf Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft an die Aktionäre der Biogena Group Invest AG, auf die Biogena Good Vibes AG übertragen wird, zu genehmigen und dem Abschluss dieses Verschmelzungsvertrages zuzustimmen.
Demnach erhalten die Aktionäre der Biogena Group Invest AG mit Wirksamwerden der Verschmelzung für die Übertragung des Vermögens der Biogena Group Invest AG auf die Biogena Good Vibes AG für jede gehaltene Aktie der Biogena Group Invest AG 0,879197 Aktien der Biogena Good Vibes AG; Spitzen werden durch eine bare Zuzahlung von EUR 4,99 je Umtauschaktie, anteilig bezogen auf die jeweilige Spitze, abgegolten (§ 224 Abs 5 AktG).
Ebenso wurde einstimmig beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 97.353.208,00 um bis zu EUR 3.507.996,00 auf bis zu EUR 100.861.204,00 durch Ausgabe von bis zu 3.507.996 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien durch Einbringung einer Sacheinlage im Rahmen der Verschmelzung gemäß § 223 AktG und Gewinnberechtigung der neuen Aktien rückwirkend, ab dem am 1. Oktober 2025 begonnenen Geschäftsjahr der Gesellschaft, zu erhöhen; bei einer Verzögerung der Eintragung der Verschmelzung verschiebt sich der Beginn der Gewinnberechtigung nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages. Zudem wurde der Aufsichtsrat ermächtigt, die Fassung von § 4 Abs 1 der Satzung entsprechend dem Umfang der durchgeführten Kapitalerhöhung anzupassen.
Die Aktionäre der Biogena Group Invest AG haben der Verschmelzung in der ebenfalls am 28. September 2026 abgehaltenen außerordentlichen Hauptversammlung einstimmig zugestimmt. Die Verschmelzung wird mit Eintragung in das Firmenbuch wirksam (§ 225a Abs 3 AktG); mit der Eintragung erlischt die Biogena Group Invest AG, und ihre Aktionäre werden Aktionäre der Biogena Good Vibes AG. Über den Zeitpunkt der Eintragung, den Umtausch der Aktien und den letzten Handelstag der Aktien der Biogena Group Invest AG wird gesondert informiert.
(Ende)
Aussender: Biogena Good Vibes AG
Adresse: Strubergasse 24, 5020 Salzburg
Land: Österreich
Ansprechpartner: Stefan Klinglmair
Tel.: +43 662 23 11 11-0
E-Mail: s.klinglmair@biogena.com
Website: www.biogena.com
ISIN(s): AT0000A3VAD4 (Aktie)
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