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15:30 Uhr, 02.02.2026

PTA-HV: Aeronics Neura System Aktiengesellschaft: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

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Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG

Frankfurt am Main (pta019/02.02.2026/15:30) - Aeronics Neura System Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main

- ISIN DE000A1R1C81 -
- WKN A1R1C8 -

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der

am Mittwoch, 11. März 2026, um 09:30 Uhr

im Main Tower, 31. OG. Skyline 2
Neue Mainzer Str. 52-58,
DE-60311 Frankfurt am Main

stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.

TAGESORDNUNG

1. Beschlussfassung über die Änderung der Firma der Gesellschaft und entsprechende Änderung der Satzung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 1 Abs. 1 der Satzung der Aeronics Neura System Aktiengesellschaft wie folgt neu zu fassen:
"1. Die Firma der Gesellschaft lautet United Eco Solutions Aktiengesellschaft"
2. Beschlussfassung über die Änderung des Unternehmensgegenstands und die entsprechende Änderung der Satzung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 2 der Satzung der Aeronics Neura System Aktiengesellschaft wie folgt neu zu fassen:
"§ 2 Gegenstand des Unternehmens
1. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, der Erwerb, die Verwaltung und der Handel von Projekten, Zertifikaten und Technologien im Bereich erneuerbare Energien, Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung, insbesondere die Generierung, Validierung, Verifizierung und Vermarktung von CO2-Emissionsgutschriften ("Carbon Credits") nach internationalen Standards.
2. Die Gesellschaft kann ferner Beratungs-, Management- und Servicedienstleistungen in diesen Bereichen erbringen sowie Beteiligungen an Unternehmen mit vergleichbarem oder ergänzendem Geschäftszweck halten.
3. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und alle Maßnahmen und Handlungen zu ergreifen, welche mit den vorgenannten Tätigkeiten zusammenhängen oder ihnen unmittelbar oder mittelbar förderlich erscheinen.
4. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihren Unternehmensgegenstand unmittelbar oder durch Konzern- oder Beteiligungsgesellschaften (einschließlich Gemeinschaftsunternehmen) zu verwirklichen. Sie kann auf den in Abs. 2.1 bezeichneten Geschäftszweigen auch selbst tätig werden. Sie kann sich auf einen Teil der in Abs. 2.1 genannten Tätigkeiten beschränken. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, Beteiligungsgesellschaften gründen, Beteiligungen erwerben, strukturell verändern, unter einheitlicher Leitung zusammenfassen oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken, Beteiligungen veräußern und ferner Unternehmen sowie Kooperationsverträge jeder Art abschließen."
3. Beschlussfassung über die Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates und die Wahl von Ersatzmitgliedern des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat der Aeronics Neura Systems Aktiengesellschaft setzt sich nach §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie 9 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Aeronics Neura System Aktiengesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. § 108 Abs. 3 AktG schreibt vor, dass bei jeder Beschlussfassung des Aufsichtsrates mindestens 3 Aufsichtsratsmitglieder an einer Beschlussfassung teilnehmen müssen. Tritt ein Aufsichtsrat der Gesellschaft vorzeitig zurück, ist der Aufsichtsrat bis zu einer Ersatzwahl oder einer gerichtlichen Bestellung gem. § 104 AktG handlungsunfähig. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Aufsichtsratsmitglieder Herrn Alexander Stichnoth und Florian Hoertlehner vorzeitig wieder zu wählen, jeweils mit Wirkung zum Zeitpunkt der Beendigung dieser außerordentlichen Hauptversammlung und für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2028 beschließt:
a) Herrn Alexander Stichnoth, selbstständiger Bootsdesigner, wohnhaft in Hamburg, Deutschland
b) Herrn Florian Hoertlehner, Vermögensverwalter, wohnhaft in Berlin, Deutschland
c) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, im Falle der vorzeitigen Wiederwahl von Herrn Alexander Stichnoth folgendes Ersatzmitglied für Herrn Alexander Stichnoth zu wählen:
― Frau Ylva Pavlov Kristiansen, selbständige Unternehmerin, wohnhaft in Stockholm, Schweden
d) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, im Falle der vorzeitigen Wiederwahl von Herrn Florian Hoertlehner folgendes Ersatzmitglied für Herrn Florian Hoerthlehner zu wählen:
― Frau Carina Björklund Bardun, Finanzdirektorin, wohnaft in Akersberga, Schweden
jeweils mit Wirkung zum Zeitpunkt der Beendigung dieser Hauptversammlung und für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2028 beschließt.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahlvorschläge entscheiden zu lassen.
Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:
Herr Alexander Stichnoth ist Mitglied in folgenden (i) anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und / oder (ii) vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
(i) andere gesetzlich zu bildende Aufsichtsräte: • keine;
(ii) vergleichbare in- und ausländische Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: • keine.
Herr Florian Hoertlehner ist Mitglied in folgenden (i) anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und / oder (ii) vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
(i) andere gesetzlich zu bildende Aufsichtsräte:
- Gamigo AG mit Sitz in Hamburg
(ii) vergleichbare in- und ausländische Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
- Rihla Exploration Mining Corp., Toronto, Kanada.
Frau Ylva Pavlov Kristiansen ist Mitglied in folgenden (i) anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und / oder (ii) vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
(i) andere gesetzlich zu bildende Aufsichtsräte: • keine;
(ii) vergleichbare in- und ausländische Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: • keine.
Frau Carina Björklund Bardun ist Mitglied in folgenden (i) anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und / oder (ii) vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
(i) andere gesetzlich zu bildende Aufsichtsräte: • keine;
(ii) vergleichbare in- und ausländische Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: • keine.

WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

1. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 der Satzung der Aeronics Neura System Aktiengesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgend mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist. Für den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts reicht ein Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der nachfolgend mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen somit der Gesellschaft spätestens bis Mittwoch, 4. März 2026, 24:00 Uhr (MEZ), unter der folgenden Adresse zugehen:
Aeronics Neura System Aktiengesellschaft
Münchener Straße 10
DE-60329 Frankfurt am Main
E-Mail: hv@aeronicsneurasystem.com
Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf Geschäftsschluss des 17. Februar 2026, 24:00 Uhr (MEZ), ("Nachweisstichtag") zu beziehen.
Nach Eingang der Anmeldung mit beigefügtem Nachweis des Anteilsbesitzes erhalten die teilnahmeberechtigten Aktionäre die Eintrittskarte von der Anmeldestelle. Um den rechtzeitigen Erhalt der Unterlagen für die Hauptversammlung sicherzustellen, werden die Aktionäre gebeten, möglichst frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag ist keine Sperre für die Veräußerung des Anteilsbesitzes verbunden. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Veräußerungen von Anteilsbesitz nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkung auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Erwerb von Anteilsbesitz nach dem Nachweisstichtag. Personen, die erst nach dem Nachweisstichtag erstmals Anteilsbesitz erwerben, sind nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich vom bisherigen, teilnahmeberechtigten Inhaber bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
2. Verfahren für die Stimmabgabe
Bevollmächtigung
Aktionäre können sich hinsichtlich der Teilnahme an der Hauptversammlung und der Ausübung ihres Stimmrechts in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen.
Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich (siehe oben unter "Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts"). Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Vollmacht kann gegenüber dem zu Bevollmächtigenden oder gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.
Aktionäre, die eine andere Person bevollmächtigen möchten, können für die Erteilung einer Vollmacht das Formular verwenden, welches nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes zugeschickt wird. Ein entsprechendes Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.aeronicsneurasystem.com/investor-relations/hauptversammlung
zum Download zur Verfügung.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Ferner kann der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten per Post oder E-Mail bis spätestens Dienstag, 10. März 2026, 24:00 Uhr (MEZ), an folgende Anschrift oder E-Mail-Adresse übermittelt, geändert oder widerrufen werden
Aeronics Neura System Aktiengesellschaft
Münchener Straße 10
DE-60329 Frankfurt am Main
E-Mail: hv@aeronicsneurasystem.com
Bei Bevollmächtigung eines Intermediären, einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen, Vereinigungen, Instituten bzw. Unternehmen ist die Vollmachterteilung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten; die Vollmachterteilung muss dabei vollständig sein und darf nur die mit der Stimmrechtsausübung verbundenen Erklärungen enthalten. Aktionäre, die einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder andere mit diesen gleichgestellten Personen, Vereinigungen, Instituten bzw. Unternehmen bevollmächtigen wollen, werden gebeten, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen. Auf das besondere Verfahren nach § 135 Abs. 1 Satz 5 AktG wird hingewiesen.
Stimmrechtsvertretung durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter
Aktionäre können sich auch durch die von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter (Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) vertreten lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich (siehe oben unter "Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts"). Die Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und ihr Widerruf bedürfen der Textform. Aktionäre, die die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigen möchten, können hierfür das Formular verwenden, welches nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes zugeschickt wird. Ein entsprechendes Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.aeronicsneurasystem.com/investor-relations/hauptversammlung
zum Download zur Verfügung.
Form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären bieten wir an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. Ferner können Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft per Post oder E-Mail bis spätestens Dienstag, 10. März 2026, 24:00 Uhr (MEZ), an die vorstehend im Abschnitt "Bevollmächtigung" genannte Anschrift oder E-Mail-Adresse übermittelt werden.
Soweit die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, entsprechend den ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Soweit keine ausdrückliche oder eine widersprüchliche oder unklare Weisung erteilt worden ist, werden sich die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bei dem jeweiligen Tagesordnungspunkt der Stimme enthalten. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu Gegen- oder Verfahrensanträgen entgegennehmen.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
3. Weitere Rechte der Aktionäre
Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung schriftlich zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also Montag, 9. Februar 2026, 24:00 Uhr (MEZ). Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.
Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir, an die folgende Adresse zu übermitteln:
Aeronics Neura System Aktiengesellschaft
Vorstand
Münchener Straße 10
DE-60329 Frankfurt am Main
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden, sofern sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem über die Internetadresse
www.aeronicsneurasystem.com/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen sowie Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern oder des Aufsichtsrats unterbreiten.
Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also spätestens am Dienstag, 24. Februar 2026, 24:00 Uhr (MEZ), bei der Gesellschaft eingehen, den anderen Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie ggfs. der Begründung unverzüglich im Internet unter
www.aeronicsneurasystem.com/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls dort veröffentlicht.
Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 und 3 AktG genannten Gründen braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält.
Etwaig zugänglich zu machende Gegenanträge (nebst einer etwaigen Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich an die folgende Anschrift oder E-Mail-Adresse zu übermitteln:
Aeronics Neura System Aktiengesellschaft
Münchener Straße 10
DE-60329 Frankfurt am Main
E-Mail: hv@aeronicsneurasystem.com
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden im Hinblick auf die Veröffentlichung nicht berücksichtigt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur dann gestellt, wenn sie während der Hauptversammlung gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter kann in der Hauptversammlung verlangen, dass der Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft gibt, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Pflicht zur Auskunft erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Der Vorstand darf die Auskunft unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen verweigern.
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG können auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.aeronicsneurasystem.com/investor-relations/hauptversammlung
eingesehen werden.
4. Unterlagen zur Hauptversammlung und Informationen nach § 124a AktG
Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen sowie weitere Informationen nach § 124a AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.aeronicsneurasystem.com/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich.
5. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in Stück 1.863.100 nennwertlose Inhaber-Stückaktien, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf 1.863.100 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
6. Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter
Die Gesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien personenbezogener Daten von Aktionären, Aktionärsvertretern und Gästen: Kontaktdaten (z.B. Name oder die E-Mail-Adresse), Informationen über die von jedem einzelnen Aktionär gehaltenen Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. die Eintrittskartennummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe ihrer personenbezogenen Daten können sich die Aktionäre der Gesellschaft nicht zur Hauptversammlung anmelden.
Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten:
Aeronics Neura System Aktiengesellschaft
Münchener Straße 10
DE-60329 Frankfurt am Main
E-Mail: hv@aeronicsneurasystem.com
Telefax: +49 (0) 69 900 18 269
Personenbezogene Daten, die die Aktionäre der Gesellschaft betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der Gesellschaft zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte, Notare oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist.
Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechts in das Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung können andere Teilnehmer und Aktionäre Einblick in die in dem Teilnehmerverzeichnis über sie erfassten Daten erlangen. Auch im Rahmen von bekanntmachungspflichtigen Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträgen bzw. -wahlvorschlägen werden, wenn diese Anträge von Ihnen gestellt werden, Ihre personenbezogenen Daten veröffentlicht.
Die oben genannten Daten werden je nach Einzelfall bis zu 3 Jahre (aber nicht weniger als 2 Jahre) nach Beendigung der Hauptversammlung aufbewahrt und dann gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich.
Aktionäre und Aktionärsvertreter haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Aktionäre und Aktionärsvertreter das Recht auf Übertragung sämtlicher von ihnen an die Gesellschaft übergebener Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf "Datenportabilität"). Zur Ausübung der Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an:
hv@aeronicsneurasystem.com
Darüber hinaus haben die Aktionäre und Aktionärsvertreter auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.

Frankfurt am Main, im Januar 2026

Aeronics Neura System Aktiengesellschaft

Der Vorstand

(Ende)

Aussender: Aeronics Neura System Aktiengesellschaft
Adresse: Münchener Straße 10, 60329 Frankfurt am Main
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Aeronics Neura System Aktiengesellschaft
E-Mail: hv@aeronicsneurasystem.com
Website: aeronicsneurasystem.com

ISIN(s): DE000A1R1C81 (Aktie)
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Düsseldorf, Freiverkehr in Stuttgart

[ Quelle: https://www.pressetext.com/news/20260202019 ]

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