PTA-Adhoc: PORR AG: PORR AG beschließt Aktienrückkaufprogramm zum Erwerb eigener Aktien
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Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Wien (pta026/08.10.2026/16:10) - Der Vorstand der PORR AG ( "PORR" oder "Gesellschaft") hat heute beschlossen, auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der 146. ordentlichen Hauptversammlung vom 28. April 2026 voraussichtlich im Zeitraum vom 14.10.2026 (einschließlich) bis voraussichtlich 31.03.2027 ein Aktienrückkaufprogramm zum zweckfreien Erwerb gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG (auch für die Bedienung möglicher künftiger Mitarbeiterbeteiligungsprogramme der PORR) durchzuführen und dabei eigene Aktien der PORR im Ausmaß von höchstens 392.782 Stück bzw höchstens 1% des Grundkapitals der Gesellschaft zu einem Kurs zwischen EUR 1,00 und maximal 10% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage zu erwerben.
Der Aktienrückkauf soll ausschließlich über die Wiener Börse sowie über multilaterale Handelssysteme erfolgen und jedem gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zulässigen Zweck dienen (auch für die Bedienung möglicher künftiger Mitarbeiterbeteiligungsprogramme der PORR). Der Rückkauf wird keine Auswirkungen auf die Börsezulassung der Aktien der PORR haben.
Die Einzelheiten zum Aktienrückkaufprogramm werden unter https://porr-group.com/investor-relations/porr-aktie/corporate-actions/ veröffentlicht.
Mit der Durchführung des Aktienrückkaufs wurde ein Kreditinstitut beauftragt. Das Kreditinstitut hat seine Entscheidung über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Gesellschaft unabhängig und unbeeinflusst von der PORR AG zu treffen und hat dabei die in Art 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016, in der geltenden Fassung, festgelegten Handelsbedingungen zu befolgen.
Details und Bedingungen des Aktienrückkaufprogramms:
| 1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung: | Hauptversammlungsbeschluss nach § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG der 146. ordentlichen Hauptversammlung vom 28. April 2026. | |
| 2. Tag und Art der Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses: | Der Hauptversammlungsbeschluss wurde am 28. April 2026 gemäß § 119 Abs 7 und Abs 9 BörseG 2018 iVm § 2 Veröffentlichungsverordnung 2018 über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem veröffentlicht. | |
| 3. Beginn und voraussichtliche Dauer des Aktienrückkaufprogramms: | Das Aktienrückkaufprogramm beginnt am 14.10.2026 (einschließlich) und dauert bis voraussichtlich 31.03.2027. | |
| 4. Aktiengattung, auf die sich das Aktienrückkaufprogramm bezieht: | Das Aktienrückkaufprogramm bezieht sich auf die Inhaber lautenden Stückaktien der PORR AG (ISIN AT0000609607). | |
| 5. Beabsichtigtes maximales Volumen des Aktienrückkaufs: | Aktienrückkauf von höchstens 392.782 Stück bzw höchstens 1% des Grundkapitals. | |
| 6. Höchster und niedrigster zu leistender Gegenwert je Aktie: | Gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung sowie dem konkretisierenden Durchführungsbeschluss des Vorstands der Gesellschaft darf der beim Aktienrückkauf zu leistende Gegenwert nicht niedriger als EUR 1,00 (Preisuntergrenze) sowie nicht höher als maximal 10 % über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage sein. Der maximale Erwerbspreis für Aktien unter dem Aktienrückkaufprogramm beträgt bis zu EUR 15 Mio. | |
| 7. Art und Zweck des Aktien-rückkaufs: | Der Aktienrückkauf erfolgt ausschließlich über die Börse sowie über multilaterale Handelssysteme (Multilateral Trading Facilities) und soll im Sinn des zweckfreien Erwerbs jedem gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zulässigen Zweck dienen (auch für die Bedienung möglicher künftiger Mitarbeiterbeteiligungsprogramme). | |
| 8. Allfällige Auswirkungen des Aktienrückkaufprogramms auf die Börsezulassung der Aktien der Gesellschaft: | Keine. | |
| 9. Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden oder bereits eingeräumten Aktienoptionen auf Arbeitnehmer, leitende Angestellte und auf die einzelnen Organmitglieder der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens: | Die Gesellschaft hat im Rahmen der Hauptversammlung vom 28.04.2026 ein Long-Term Incentive Programm ( LTIP) beschlossen. Darüber hinaus hat sich die Gesellschaft die Möglichkeit eines künftigen Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes vorbehalten. |
Die PORR AG weist gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2018 ( "VVO") darauf hin, dass die gemäß § 7 VVO zu veröffentlichenden Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms sowie die gemäß § 6 VVO zu veröffentlichenden allfälligen Änderungen des Aktienrückkaufprogramms auf der Internetseite der Gesellschaft (www.porr-group.com) unter der Rubrik "Investor Relations" ( https://porr-group.com/investor-relations/porr-aktie/corporate-actions/)veröffentlicht werden.
Für Rückfragen kontaktieren Sie bitte:
Klemens Eiter
CFO
PORR AG
T +43 (0)50 626 - 1765
ir@porr-group.com
Lisa Galuska
Head of Investor Relations
PORR AG
T. +43 (0)50 626 - 1765
ir@porr-group.com
(Ende)
Aussender: PORR AG
Adresse: Absberggasse 47, 1100 Wien
Land: Österreich
Ansprechpartner: Mag. Ilona Radoczky
Tel.: +43 50 626-1546
E-Mail: investor.relations@porr.at
Website: www.porr-group.com
ISIN(s): AT0000609607 (Aktie), AT0000A39724 (Anleihe), AT0000A3XG07 (Anleihe), XS2408013709 (Anleihe)
Börsen: Amtlicher Handel in Wien; Basic Board in Frankfurt
