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12:03 Uhr, 14.04.2026

PTA-Adhoc: BAWAG Group AG: BAWAG einigt sich mit PTSB auf Barangebot für PTSB-Aktien

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Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Wien (pta014/14.04.2026/12:03) - DIES IST KEINE BEKANNTMACHUNG EINER ABSICHT, EIN ANGEBOT GEMÄSS RULE 2.7 DER IRISH TAKEOVER RULES ZU UNTERBREITEN.

BAWAG und die Permanent TSB Group Holdings plc (PTSB) haben heute, unter Befürwortung des irischen Finanzministers, der rund 57,5% der Aktien an der PTSB hält, die Bedingungen eines Barangebots der BAWAG vereinbart, das vom Board of Directors der PTSB empfohlen wurde. Gemäß den Bedingungen dieses Angebots wird die BAWAG sämtliche ausgegebene und allenfalls noch auszugebende Aktien der PTSB für einen Kaufpreis von 2,97€ pro Aktie (entspricht einem Gesamtkaufpreis von rund 1,619 Mrd. €) erwerben.

Die geplante Übernahme unterliegt weiteren Bedingungen, die in der gemeinsamen Bekanntmachung vom heutigen Tag gemäß Rule 2.7 des Irish Takeover Panel Act 1997 und den Irish Takeover Rules 2022 von der BAWAG und der PTSB veröffentlicht werden, sowie Bedingungen, die unter anderem Folgendes umfassen: (i) die Zustimmung der erforderlichen Mehrheit der PTSB-Aktionäre, (ii) den Erhalt aller erforderlichen behördlichen und sonstigen Genehmigungen sowie (iii) die Genehmigung durch das irische High Court.

Kontakt:

Financial Community:

Jutta Wimmer (Head of Investor Relations)

Phone: +43 (0) 5 99 05-22474

IR-Hotline: +43 (0) 5 99 05-34444

E-Mail: investor.relations@bawaggroup.com

Verantwortlichkeitserklärung

Die Mitglieder des Vorstands der BAWAG übernehmen die Verantwortung für die in dieser Ad-hoc-Mitteilung enthaltenen Informationen. Nach bestem Wissen und Gewissen (und unter Anwendung aller angemessenen Sorgfalt, um dies sicherzustellen) entsprechen die in dieser Ad-hoc-Mitteilung enthaltenen Informationen den Tatsachen und lassen keine Angaben aus, die den Inhalt dieser Informationen beeinflussen könnten.

Offenlegungspflichten für Geschäfte gemäß den Irish Takeover Rules

Gemäß Rule 8.3(b) der Irish Takeover Rules muss jede Person, die an 1 % oder mehr einer Klasse von "relevanten Wertpapieren" der PTSB "beteiligt" ist oder wird, eine Meldung des "Geschäfts" vornehmen, wenn sie während der "Angebotsfrist" mit solchen "relevanten Wertpapieren" handelt. Eine "Offenlegung von Geschäften" durch eine Person, auf die Rule 8.3(b) Anwendung findet, muss spätestens um 15:30 Uhr (irischer Zeit) am "Geschäftstag" erfolgen, der auf den Tag des betreffenden "Geschäfts" folgt. Eine Offenlegung von Geschäften muss die in Regel 8.6(b) der Irish Takeover Rules festgelegten Angaben enthalten, einschließlich Einzelheiten zu dem betreffenden Geschäft sowie zu den Beteiligungen und Short-Positionen der Person an "relevanten Wertpapieren" der PTSB.

Darüber hinaus müssen die BAWAG und jede andere Bieterin Einzelheiten aller "Geschäfte" offenlegen, die von ihr oder einer mit ihr "gemeinsam vorgehende" Person mit "relevanten Wertpapieren" der PTSB getätigt wurden, und zwar spätestens um 12:00 Uhr (irischer Zeit) am "Geschäftstag" nach dem Tag der Transaktion.

Wenn zwei oder mehr Personen auf der Grundlage einer ausdrücklichen oder stillschweigenden, mündlichen oder schriftlichen Vereinbarung eine "Beteiligung" an "relevanten Wertpapieren" der PTSB erwerben, gelten sie im Sinne der Rule 8.3(a) und (b) der Irish Takeover Rules als eine einzige Person.

Eine Offenlegungstabelle mit Einzelheiten zu den Gesellschaften, für deren "relevante Wertpapiere" "Offenlegungen der Eröffnungsposition" und "Handelsgeschäfte" offengelegt werden müssen, ist auf der Website des Irish Takeover Panel unter www.irishtakeoverpanel.ie zu finden.

"Beteiligungen an Wertpapieren" entstehen, zusammengefasst, wenn eine Person ein langfristiges wirtschaftliches Risiko, sei es bedingt oder absolut, in Bezug auf Kursänderungen von Wertpapieren trägt. Insbesondere gilt eine Person als Inhaber einer "Beteiligung", wenn sie Wertpapiere besitzt oder kontrolliert oder wenn sie über Optionen in Bezug auf Wertpapiere oder Derivate verfügt, die sich auf Wertpapiere beziehen.

Begriffe in Anführungszeichen sind in den Irish Takeover Rules definiert, die auf der Website des Irish Takeover Panel zu finden sind.

Sollten Sie Zweifel haben, ob Sie gemäß Rule 8 zur Offenlegung eines "Geschäfts" verpflichtet sind, besuchen Sie bitte die Website des Irish Takeover Panel unter www.irishtakeoverpanel.ie oder wenden Sie sich unter der Telefonnummer +353 1 678 9020 an das Irish Takeover Panel.

Kein Angebot zum Erwerb von Aktien

Diese Ad-hoc-Mitteilung stellt weder ein Angebot, eine Aufforderung oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, sonstigen Erwerb, zur Zeichnung, zum Verkauf oder zur sonstigen Veräußerung von Wertpapieren dar, noch ist sie Teil eines solchen, und sie stellt auch keine Aufforderung zur Stimmabgabe oder Zustimmung in einem Land dar, sei es gemäß dieser Ad-hoc-Mitteilung oder anderweitig.

Die Verbreitung dieser Ad-hoc-Mitteilung in Länder außerhalb Irlands kann gesetzlich beschränkt sein; Personen, in deren Besitz diese Ad-hoc-Mitteilung gelangt, sollten sich daher über solche Beschränkungen informieren und diese beachten. Jede Nichteinhaltung der Beschränkungen kann einen Verstoß gegen das Wertpapierrecht eines solchen Landes darstellen.

Veröffentlichung auf der Website

Gemäß Rule 26.1 der Irish Takeover Rules wird eine Kopie dieser Ad-hoc-Mitteilung spätestens um 12.00 Uhr mittags (irischer Zeit) am "Geschäftstag" nach Veröffentlichung dieser Ad-hoc-Mitteilung auf der Website der BAWAG unter https://www.bawaggroup.com/en/investor-relations/ptsb-formal-sale-process verfügbar sein. Der Inhalt einer in dieser Ad-hoc-Mitteilung genannten Website ist nicht Bestandteil dieser Ad-hoc-Mitteilung und bildet keinen Teil davon.

Dieser Text kann auch von unserer Website heruntergeladen werden: https://www.bawaggroup.com/

(Ende)

Aussender: BAWAG Group AG
Adresse: Wiedner Gürtel 11, 1100 Wien
Land: Österreich
Ansprechpartner: Jutta Wimmer (Head of Investor Relations)
Tel.: +43 (0)59905-34444
E-Mail: investor.relations@bawaggroup.com
Website: www.bawaggroup.com

ISIN(s): AT0000BAWAG2 (Aktie)
Börsen: Amtlicher Handel in Wien
Weitere Handelsplätze: Lang & Schwarz Exchange

[ Quelle: https://www.pressetext.com/news/20260414014 ]

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