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20:35 Uhr, 25.10.2001

Prout - Verfügung gegen Delisting

Die Prout AG ist das nächste Unternehmen, welches eine einstweilige Verfügung gegen die Delisting-Regeln der Deutschen Börse erwirken konnte. Danach haben die zum 1. Oktober neu eingeführten Delisting-Vorschriften für den Neuen Markt dauerhaft keine Auswirkungen auf die PROUT AG.

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