Nachricht
20:35 Uhr, 25.10.2001
Prout - Verfügung gegen Delisting
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Die Prout AG ist das nächste Unternehmen, welches eine einstweilige Verfügung gegen die Delisting-Regeln der Deutschen Börse erwirken konnte. Danach haben die zum 1. Oktober neu eingeführten Delisting-Vorschriften für den Neuen Markt dauerhaft keine Auswirkungen auf die PROUT AG.
Keine Kommentare
Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.