ProSiebenSat.1 - onlinetvrecorder.com verletzt Urheberrecht
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Die ProSiebenSat.1-Gruppe hat beim Landgericht Leipzig ein Urteil wegen Verletzung des Urheberrechts erwirkt. Die Klage richtete sich gegen den als virtueller Videorecorder fungierenden Internetdienst "onlinetvrecorder.com". Dieser habe Nutzern eine Auswahl von Fernsehprogrammen über einen eigenen elektronischen Programmführer (EPG) unentgeltlich angeboten. Mit der Entscheidung des Gerichts wird es onlinetvrecorder künftig untersagt, Programme zu speichern, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen oder Dritten zu übermitteln.
Nach dem Urteil sieht sich ProSiebenSat.1-Gruppe in ihrer Auffassung bestätigt, dass die Programmsignale ohne Zustimmung der Diensteanbieter, gleich welcher Art, nicht genutzt werden dürfen. Bereits im Mai hatte die ProSiebenSat.1-Gruppe eine einstweilige Verfügung gegen die Firma Netlantic und ihren Dienst "shift TV" erwirkt. Der Dienst hatte unterschiedliche Satellitensignale abgegriffen und Kunden den Abruf einzelner Sendungen gegen eine monatliche Gebühr angeboten.
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