Presse: Vorstände haften künftig persönlich
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Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften haften Anlegern gegenüber künftig persönlich für falsche Angaben über ihr Unternehmen. Das meldet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ - Dienstagsausgabe) unter Berufung auf einen noch unveröffentlichten Entwurf für ein "Kapitalmarktinformations-Haftungsgesetz". Den Angaben zufolge werde die neue Schadensersatzpflicht nicht wie vielfach vermutet auf schriftliche Angaben beschränkt, sondern auch für mündliche Aussagen gelten. Allerdings nur für Redebeiträge auf Hauptversammlungen und anderen "von Emittenten veranlassten" Veranstaltungen. Gemäß dem Gesetzesentwurf werde die Schadensersatzpflicht nicht für Aussagen in Interviews gelten.
Wie die FAZ schreibt, will das Bundesfinanzministerium den Gesetzesentwurf in einigen Wochen vorstellen.
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