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13:12 Uhr, 11.06.2003
Positives Urteil für Windenergie
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute entschieden, dass Energieversorgungsunternehmen auch künftig Strom aus Windkraftanlagen zu erhöhten Preisen abnehmen müssen. Das Gesetz über den Vorrang erneuerbarer Energien wurde für verfassungsgemäß erklärt, hieß es.
Damit ist die positive Zukunft der Windenergieanlagen auch weiterhin gesichert. Betreiber von Windparks werden davon ebenso profitieren wie Windparkfonds.
[Link "Weitere Informationen zu Windparkfonds erhalten Sie hier!" auf 62.146.24.166/... nicht mehr verfügbar]
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