Positive Gerichtsentscheide für Bayer
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Nach Angaben der Landesbank Rheinland-Pfalz kann der Chemie- und Pharmakonzern Bayer zwei positive Gerichtsentscheide für sich verbuchen. Ein US-Bundesgericht habe eine Klage wegen angeblicher Wettbewerbsverletzungen beim Antibiotikum Ciprobay zurückgewiesen, hieß es. Gegen Bayer seien seit Juli 2000 in den USA 39 Sammelklagen, eine Einzelklage und eine Klage einer Verbraucherschutzgruppe eingereicht worden. Die Kläger hätten Bayer und der Firma Barr vorgeworfen, durch einem im Jahr 1997 geschlossenen Vergleich zur Beendigung eines Patentrechtsstreits kartellrechtliche Vorschriften verletzt zu haben. Damit sei ab 1997 die Vermarktung von generischen Cipro verhindert worden. Das Gericht habe nun festgestellt, dass weder gegen Wettbewerbsrecht noch gegen Verbraucherrechte verstoßen worden sei.
Darüberhinaus sei eine weitere PPA Klage in Florida abgewiesen worden. Bisher sei in einem einzigen Fall einem Kläger 400.000 US-Dollar Schadensersatz zugesprochen worden. Allerdings fechte Bayer diese Entscheidung an. Bayer habe in 2004 Rückstellungen in Höhe von 16 Mio. Euro gebildet. Die Aussichten der Klagen würden von Bayer als gering eingeschätzt. In 550 Fällen sei Bayer individuell angeklagt und in 600 Klagen werde das Unternehmen mit genannt.
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