Nachricht
17:33 Uhr, 12.01.2002

Öffentlicher Dienst und Beamte werden gefördert

Am 20. Dezember 2001 hat der Bundesrat dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 zugestimmt. Damit gehören nunmehr auch die Beamten und die Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst zum förderfähigen Personenkreis und können die Riester-Förderung nutzen.

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