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17:12 Uhr, 22.01.2002

NSE Software legt Berufung ein

Die NSE Software AG hat gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, mit dem der Antrag auf einstweilige Verfügung in Sachen Nichtanwendung der Delistingregeln zurückgewiesen wurde, Berufung eingelegt. Zudem werde man zu gegebener Zeit das Primary Markets Arbitration Panel, das als Art Schiedsgericht fungiert, in Anspruch nehmen - sofern keine Einigung erzielt werden könne, hieß es weiter.

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