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21:11 Uhr, 19.12.2001
NSE - Einstweilige Verfügung nicht erreicht
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Der Antrag der NSE Software AG auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen die Deutsche Börse AG wegen Änderung des Regelwerkes (Delisting sogenannter Penny Stocks) wurde
, ebenso wie bei fünf weiteren Unternehmen des Neuen Marktes, heute vom Landgericht Frankfurt zurückgewiesen. NSE prüfe daher die Möglichkeiten Rechtsmittel gegen diese Entscheidung einzulegen.
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