Nachricht
21:11 Uhr, 19.12.2001

NSE - Einstweilige Verfügung nicht erreicht

Der Antrag der NSE Software AG auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen die Deutsche Börse AG wegen Änderung des Regelwerkes (Delisting sogenannter Penny Stocks) wurde
, ebenso wie bei fünf weiteren Unternehmen des Neuen Marktes, heute vom Landgericht Frankfurt zurückgewiesen. NSE prüfe daher die Möglichkeiten Rechtsmittel gegen diese Entscheidung einzulegen.

Keine Kommentare

Du willst kommentieren?

Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.

  • für freie Beiträge: beliebiges Abonnement von stock3
  • für stock3 Plus-Beiträge: stock3 Plus-Abonnement
Zum Store Jetzt einloggen