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15:28 Uhr, 04.08.2010

Novo Nordisk: Verordnungsfähigkeit für lang wirksame Insulinanaloga gewährleistet

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Mainz (BoerseGo.de) - Novo Nordisk hat für sein Analoginsulin mit den meisten gesetzlichen Krankenkassen Wahlverträge zur Behandlung des Typ 2 Diabetes abgeschlossen. Damit kann das Medikament weiterhin für die meisten Menschen mit Diabetes mellitus Typ 2 zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden.

Im März hatte der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen, dass solche lang wirksame Insulinanaloga nicht mehr auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden dürfen. Mit den jüngst abgeschlossenen Verordnungswahlverträge ist für nahezu 90 Prozent aller gesetzlich Versicherten damit die Verordnungsfähigkeit sicher gestellt.

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Über den Experten

Bernd Lammert
Bernd Lammert
Finanzredakteur

Bernd Lammert arbeitet als Redakteur seit 2010 bei der BörseGo AG. Er ist studierter Wirtschafts- und Medienjurist sowie ausgebildeter Journalist. Das Volontariat absolvierte er noch beim Radio, beruflich fand er dann aber schnell den Weg in andere Medien und arbeitete u. a. beim Börsen-TV in Kulmbach und Frankfurt sowie als Printredakteur bei der Financial Times Deutschland in Berlin. In seinen täglichen Online-Berichten bietet er Nachrichten und Informationen rund um die Finanzmärkte. Darüber hinaus analysiert er wirtschaftsrelevante Entscheidungen der obersten deutschen Gerichte für eine Finanzagentur. Grundsätzlich ist Bernd Lammert der Ansicht, dass aktuelle Kenntnisse über die Märkte sowie deren immanente Risiken einem keine Erfolge schlechthin garantieren, aber die Erfolgschancen deutlich erhöhen können.

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