Novo Nordisk: Verordnungsfähigkeit für lang wirksame Insulinanaloga gewährleistet
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Mainz (BoerseGo.de) - Novo Nordisk hat für sein Analoginsulin mit den meisten gesetzlichen Krankenkassen Wahlverträge zur Behandlung des Typ 2 Diabetes abgeschlossen. Damit kann das Medikament weiterhin für die meisten Menschen mit Diabetes mellitus Typ 2 zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden.
Im März hatte der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen, dass solche lang wirksame Insulinanaloga nicht mehr auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden dürfen. Mit den jüngst abgeschlossenen Verordnungswahlverträge ist für nahezu 90 Prozent aller gesetzlich Versicherten damit die Verordnungsfähigkeit sicher gestellt.
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