No-Spread-Aktion: Endlos-Zertifikate auf CO2-Emissionsrechte!
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Heute dürfen Anleger wieder eine festlich geschmückte Tür im Adventskalender öffnen und sich auf eine zauberhafte Überraschung freuen. In der No-Spread-Aktion können vom 14. Dezember bis zum 20. Dezember Endlos-Zertifikate auf CO2-Emissionsrechte (EUA Future [12.2024]) aus der Assetklasse Commodity zu den Haupthandelszeiten des jeweiligen Basiswerts ohne Spread gehandelt werden.*
Nachhaltigkeit nimmt einen wachsenden Stellenwert ein
Die Klimaerwärmung wird durch den Anstieg von Treibhausgasen in der Atmosphäre hervorgerufen, was weitreichende und vielfältige Auswirkungen auf die Umwelt, Ökosysteme, menschliche Gesundheit und die Wirtschaft hat. Um die negativen Auswirkungen wie Hitzewellen, die Bedrohung der Biodiversität, Extremwettereignisse oder auch den Anstieg des Meeresspiegels zu begrenzen, haben zahlreiche Nationen mittlerweile die Begrenzung der Schadstoffemissionen zu einem mittel- bis langfristigen Ziel auserkoren. Beispielsweise soll Europa bis 2050 klimaneutral werden und bis 2030 mindestens 55 % der Treibhausgase im Vergleich zu 1990 einsparen. Das EU-Klimagesetz legte diese Ziele erstmals gesetzlich fest. Um diese Ziele zu erreichen, sollen unter anderem erneuerbare Energien ausgebaut und gefördert werden, fossile Subventionen ab- und umgebaut und die Industrie transformiert werden. In der EU-Klimapolitik wird dabei verstärkt auf den Emissionshandel für CO2 gesetzt.
Wissenswertes über die CO2-Emissionsrechte
Der Handel mit CO2-Emissionsrechten ist ein komplexes Thema und Anleger sollten einige wesentliche Punkte verstehen, bevor sie in diesem Markt tätig werden. CO2-Emissionsrechte sind ein Instrument im Rahmen von Umweltregulierungen, das Unternehmen das Recht gibt, eine bestimmte Menge an Treibhausgasen auszustoßen. Der Handel ermöglicht es Unternehmen, ihre Emissionen zu verwalten und zu verringern, während sie gleichzeitig finanzielle Anreize für eine nachhaltigere Praxis erhalten. Der Markt für CO2-Emissionsrechte kann regional oder global sein. Unternehmen erhalten eine bestimmte Menge an Rechten oder Zertifikaten, die sie kaufen oder verkaufen können. Wenn ein Unternehmen seine Emissionen verringert und überschüssige Rechte hat, kann es diese an ein Unternehmen verkaufen, das seine Emissionsziele nicht erreicht hat. Die Preise für CO2-Emissionsrechte können stark schwanken, beeinflusst von politischen Entscheidungen, wirtschaftlichen Bedingungen und anderen Faktoren. Anleger müssen sich der Volatilität bewusst sein und Risikomanagementstrategien implementieren. Der Markt wird stark von Regulierungen beeinflusst. Änderungen in Umweltgesetzen, politische Entscheidungen oder internationale Abkommen können erheblichen Einfluss auf die Werthaltigkeit der Emissionsrechte haben. Investitionen in CO2-Emissionsrechte erfordern oft eine langfristige Perspektive, da nachhaltige Veränderungen in Unternehmenspraktiken und politischen Entscheidungen Zeit benötigen. Obwohl der Handel mit Emissionsrechten darauf abzielt, Umweltauswirkungen zu reduzieren, gibt es auch Kritikpunkte. Einige argumentieren, dass der Handel Anreize schaffen könnte, Emissionsrechte zu kaufen, anstatt echte Emissionsreduktionen zu erreichen.
Sinkendes Angebot und wachsender Bezugskreis
Seit dem Jahr 2005 ist der Europäische Emissionshandel (EU-ETS) zur Umsetzung des internationalen Klimaschutzabkommens von Kyoto eingeführt worden. Mittlerweile ist der Handel als zentrales europäisches Klimaschutzinstrument etabliert. Im EU-ETS werden die Emissionen von europaweit rund 10.000 Anlagen wie Kraftwerke, Raffinerien und Stahlwerke erfasst. In Summe verursachen diese Anlagen gemeinsam rund 36 Prozent der Treibhausgasemissionen in Europa. Neben den EU-Mitgliedstaaten haben sich auch Norwegen, Island und Liechtenstein dem EU-Emissionshandel angeschlossen. Damit auch in nachhaltige Energien investiert wird, sollen Anreize geschaffen werden. Hierzu zählt, dass die Anzahl der zur Verfügung stehenden Zertifikate sukzessive gesenkt wird und gleichzeitig immer mehr Branchen und Sektoren in den Kreis der betroffenen Unternehmen aufgenommen werden. Gleichzeitig soll beispielsweise die Ausgabe von kostenlosen Zertifikaten für Konzerne schrittweise auslaufen. Im Jahr 2026 sollen die emissionshandelspflichtigen Industrieanlagen im Rahmen des Europäischen Emissionshandels rund 2,5 Prozent weniger kostenlose Emissionszertifikate zugeteilt bekommen. Im Jahr 2030 soll die Reduzierung bei 48,5 Prozent liegen und bis zum Jahr 2034 komplett eingestellt werden. In den Kreis der betroffenen Branchen und Sektoren sollen gemäß der Reform des Emissionshandels in der EU ab 2024 auch die Schifffahrt und ab 2027 Gebäude und Verkehr aufgenommen werden. Mit Blick auf ausgewählte Branchen wie die Fluggesellschaften soll es derweil striktere Regelungen geben. So sollen Fluggesellschaften ab 2026 dann gänzlich selbst für die Verschmutzungsrechte zahlen. In Deutschland gilt für Kraft- und Heizstoffe bereits seit 2021 das sogenannte Brennstoff-Emissionshandelsgesetz.
Trading-Idee: Endlos-Index Zertifikat auf den EUA Future [12.2024]
Anleger, die von einer positiven Entwicklung des EUA Future [12.2024] ausgehen, könnten als Alternative zu einem Direktinvestment mit einem Endlos-Index Zertifikat der DZ BANK bezogen auf den EUA Future [12.2024] (Basiswert) auf ein solches Szenario setzen (z.B. WKN DJ2AAA). Mit Endlos-Index Zertifikaten können Anleger an Kursentwicklungen des zugrunde liegenden Basiswerts partizipieren. Ein Endlos-Index Zertifikat hat keine feste Laufzeit. Anleger sind berechtigt, die Zertifikate zu jedem Einlösungstermin zum Rückzahlungsbetrag einzulösen. Die Einlösung erfolgt, indem Anleger mindestens zehn Bankarbeitstage vor dem jeweiligen Einlösungstermin bis 10:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) eine Erklärung in Textform an die DZ BANK schicken. Darüber hinaus hat die DZ BANK das Recht, die Zertifikate insgesamt, jedoch nicht teilweise, zu einem ordentlichen Kündigungstermin ordentlich zu kündigen. Die ordentliche Kündigung durch die DZ BANK ist mindestens zehn Bankarbeitstage vor dem jeweiligen ordentlichen Kündigungstermin zu veröffentlichen. Nach Einlösung oder Kündigung erhalten Anleger am maßgeblichen Rückzahlungstermin einen Rückzahlungsbetrag. Der Rückzahlungsbetrag in EUR entspricht dem Produkt aus dem Referenzpreis, dem jeweils aktuellen Rollfaktor, dem jeweils aktuellen Anpassungsfaktor und dem Bezugsverhältnis (Referenzpreis x aktueller Rollfaktor x aktueller Anpassungsfaktor x Bezugsverhältnis). Der Rollfaktor und der Anpassungsfaktor ändern sich während der Laufzeit des Produkts. Aktueller Basiswert dieses Produkts ist der Emissionsrechte-Future mit der ISIN: XC000A0C4KJ2 und dem Kontraktmonat Dezember. Ein Future ist ein standardisiertes, börslich gehandeltes Termingeschäft mit der vertraglichen Verpflichtung eine bestimmte Menge des zugrundeliegenden Vertragsgegenstands (hier: EUA Future) zu einem bei Geschäftsabschluss festgelegten Preis an einem in der Zukunft liegenden Fälligkeitstermin zu kaufen / zu liefern. Futures können durch Lieferung des Vertragsgegenstands oder durch Ausgleichszahlung erfüllt werden. Da Future-Kontrakte eine begrenzte Laufzeit haben, wird der jeweils aktuelle Future-Kontrakt an einem festgelegten Tag vor Ende seiner Laufzeit durch den jeweiligen Nachfolge-Future-Kontrakt ersetzt, der abgesehen vom Kontraktmonat die gleichen Kontraktspezifikationen wie der vorhergehende Future-Kontrakt aufweist (so genannte ‚Rolle‘). Der maßgebliche Kontraktmonat des ICE EUA Future CFI2 ist der Dezember. Anleger erhalten keine sonstigen Erträge aus dem Basiswert.
Ein gänzlicher Verlust des eingesetzten Kapitals ist möglich (Totalverlustrisiko). Ein Totalverlust tritt ein, wenn der Referenzpreis null ist. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist auch möglich, wenn die DZ BANK ihren Verpflichtungen aus dem Produkt aufgrund behördlicher Anordnungen oder einer Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit / Überschuldung) nicht mehr erfüllen kann.
Eine ausführliche Erläuterung der genannten Fachbegriffe finden Sie in unserem Glossar.
Stand: 14.12.2023, DZ BANK AG / Online-Redaktion
* Teilnahmebedingungen
Die No-Spread-Aktion läuft vom 01. Dezember bis zum 24. Dezember 2023. Am 23. Dezember und 24. Dezember werden keine neuen Basiswerte veröffentlicht, sondern Marketing-Ersatz bereitgestellt. Die im Aktionszeitraum genannten Basiswerte sind ohne Spread für 7 Aktionstage handelbar. Es gilt der Tag der Veröffentlichung plus die nächsten 6 Kalendertage. Die Aktion der No-Spreads gilt während der Haupthandelszeiten der beworbenen Basiswerte und ist beschränkt auf die quotierte Stückzahl. Die DZ BANK behält sich vor, die No-Spread-Aktion vorzeitig und ohne Angaben von Gründen zu beenden. Dies gilt sowohl insgesamt als auch für einzelne Basiswerte oder auch für die Verkürzung der 7 Aktionstage.
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Martin Springmann
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Florian Möller, DZ BANK AG, Frankfurt © DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, 2023 Nachdruck, Vervielfältigung und sonstige Nutzung nur mit vorheriger Genehmigung der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main