Niedrigere Sparer-Freibeträge für Anleger
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Seit dem 1. Januar 2004 gelten in Deutschland niedrigere Sparer-Freibeträge. Für Alleinstehende sinkt der Freibetrag auf 1.370 Euro, für Verheiratete auf 2.740 Euro, dies gab der Bundesverband deutscher Banken bekannt. Das sind 180 bzw. 360 Euro weniger als bisher. Der Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 51 Euro pro Person bleibt aber unverändert. Der maximale Freibetrag liegt damit für Alleinstehende bei 1.421 Euro, für Ehepartner mit gemeinsamer Veranlagung bei 2.842 Euro jährlich.
Alle Sparer sollten daher die erteilten Freistellungsaufträge überprüfen und so ändern, dass der neue Maximalbetrag nicht überschritten wird.
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