Kommentar
15:51 Uhr, 23.10.2001

News Wrap Up - Alles rund um VERSICHERUNGEN

Nachfolgend einige Meldungen aus dem News Archiv (Rubrik: Versicherungen) von dem Fonds- und Versicherungsinformations Portal, dem Fonds-Reporter.de

Startschuß für neues Altersvorsorgegesetz rückt näher
08.10. 11:16

Am 1. Januar 2002 beginnt in Deutschland der Einstieg in die private, kapitalgedeckte Altersvorsorge durch das Altersvermögensgesetz (AVmG). Dann bezuschusst der Staat erstmals direkt die freiwillige Vorsorge für eine private Rente. Die Vorsorgesparer bekommen so nicht nur Zulagen gezahlt, sondern können - wenn das für sie günstiger ist - Aufwendungen für die private Altersvorsorge vom zu versteuernden Einkommen absetzen. Allein im Jahr 2002 will sich die Bundesregierung die Förderung bis zu 5 Mrd DM kosten lassen.

Grundsätzlich können alle rentenversicherungspflichtigen Beschäftigten die Förderung erhalten. Um in den Genuss des staatlichen Zuschusses zu kommen, muss jeder Berechtigte einen Mindesteigenbetrag leisten:

Zum Einstieg wird das in den Jahren 2002 und 2003 jeweils ein Prozent des beitragspflichtigen
Vorjahreseinkommens sein. Der Staat legt dann 38 Euro (74 DM) als Grundzulage pro Jahr dazu. Ab der Endstufe im Jahr 2008 beläuft sich der Mindesteigenbetrag auf vier Prozent. Bis dahin steigt die Förderung auf 154 Euro bzw. 300 DM (siehe Tabelle). Hinzu kommt gegebenenfalls eine Kinderzulage.

Doch die Vorsorgesparer sollten sich Zeit bei ihrer Entscheidung für konkrete Produkte lassen und Angebote in aller Ruhe prüfen, um die individuell beste Lösung zu finden. Ein Familienvater mit finanziellen Verpflichtungen durch Hausbau und Kind braucht beispielsweise eine andere Absicherung als eine gut verdienende berufstätige Frau ohne Kinder.

Nur Altersvorsorgeverträge, die vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen zertifiziert, das heißt anerkannt worden sind, werden gefördert. Gefördert werden Investmentfondssparpläne,
Banksparpläne und Rentenversicherungen.

Versicherungsprämien für Flugzeuge steigen
08.10. 11:20

Zusammenfassung:
Im Streit um die Versicherungsprämien von Flugzeugen wollen die Versicherungskonzerne den Fluglinien wieder eine Deckung von bis zu einer Milliarde Dollar (rund 1,09 Milliarden Euro) anbieten; allerdings sollen die Prämien "kräftig steigen". Entsprechende Angebote ergeben si
ch aus den laufenden Verhandlungen von Versicherern und Fluggesellschaften. Nähere Angaben zum Umfang der Prämienerhöhung gibt es bislang allerdings nicht.

Beitrag:
Vor den Attentaten in den USA waren so genannte Drittschäden durch Krieg und Terror durchschnittlich mit einer Milliarde Dollar je Flugzeug versichert. Nach den Anschlägen vom 11. September hatten die Versicherungskonzerne diese "Kriegsdeckung" zunächst auf 50 Millionen Dollar heruntergeschraubt. Dies ist weniger, als
einige Staaten und die meisten Flugzeug-Leasingfirmen für eine Flugerlaubnis vorschreiben. Als zahlreiche Fluggesellschaften daraufhin drohten, den Flugbetrieb einzustellen,
übernahmen die meisten Staaten rund um den Globus für mehrere Wochen weitgehend die Haftung.
Zuletzt hatten die Versicherer ihr Deckungsangebot auf 150 Millionen Dollar angehoben; bereits dafür sollen die Prämien klar steigen.

Banken sehen Eingriff in die Privatsphäre der Bürger

08.10. 11:29

Zusammenfassung:
Der Einführung einer zentralen Erfassung aller Konten in Deutschland beim Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen - wie es das Bundesministerium der Finanzen in seinem vorgelegten Maßnahmenpaket
vorsieht - bedarf es zur Geldwäschebekämpfung nicht. Dies erklärte der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 5. Oktober in Berlin.

Beitrag:
Wichtig sei vielmehr, die Lücken bei der Weiterverarbeitung der von den Kreditinstituten bereits in der Vergangenheit gemeldeten Ve
rdachtsfälle zu schließen. Bevor der Gesetzgeber verschärfte Regelungen schaffe, solle er sich zunächst um eine bessere Ausnutzung vorhandener Regelungen bemühen. Die Vergangenheit habe gezeigt, so der BVR, dass das Sammeln zusätzlicher Dateien allein zu keiner
Verbesserung der Aufklärungsquote beitrage.

Der Vorschlag der Einrichtung einer zentralen Datei verspreche überdies keine schnellen
Fahndungsergebnisse. Eine Kontensperrung selbst könne nämlich nicht von der Zentralstelle, sondern
immer nur von der kontoführenden Stelle aus vorgenommen werden. Im Zeitalter des Internet bestünden genügend Kommunikationsmöglichkeiten, die ein schnelles Aufspüren durch eine Kontaktaufnahme ermöglichten. Daher reiche es aus, wenn die persönlichen Daten der Verdächtigen an die kontoführenden Stellen übermittelt würden. Die routinemäßige Speicherung personenbezogener Dateien ohne konkreten Anlass hingegen schaffe Misstrauen, das sich auch nachteilig auf den Finanzplatz auswirken könne.

Der BVR empfiehlt, eine Verschärfung der gesetzlichen Regelungen wohl zu überlegen. Dies würde tief in die Privatsphäre der Bürger eingreifen. Begründeten steuerlichen Ermittlungen stehe das Bankgeheimnis im Übrigen ohnehin nicht im Wege.

Die private Rente ist sicher

10.10. 10:19

Die Überschussbeteiligung einer privaten Rentenversicherung darf der Versicherer nicht reduzieren, wenn die Gründe für die Kürzung bereits beim Abschluss abzusehen waren, aber dem Kunden anders dargestellt oder verschwiegen wurden.

Das sind die Kernaussagen zweier Urteile des Oberlandesgerichts Koblenz(Az.: 10U1342/99) und des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az.:4U139/99) vom vergangenen Jahr. Wirbt ein Versicherungsunternehmen mit Leistungen, obwohl ihm zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt ist, dass es die Leistungen in dieser Höhe auf Grund aktueller Entwicklungen nicht mehr erbringen kann, ist ihm nach Trau und Glauben verwehrt, die Überschussbeteiligung des Versicherungsnehmers aus eben diesen Gründen herabzusetzen, urteilten die Richter in Koblenz.

Ihre Düsseldorfer Kollegen argumentierten nicht anders. Denn seit der entsprechenden Mitteilung der Deutschen Aktuarvereinigung vom 26.09.94 musste ein Versicherungsunternehmen damit rechnen, dass wegen der steigenden Lebenserwartung der Versicherten die Deckungsrückstellungen für deren Rentenversicherungen zu erhöhen und daher die Überschussbeteiligung herabzusetzen war, erklärten die Richter in Koblenz und Düsseldorf.

Im Koblenzer Rechtsstreit bekam der Kläger wieder die ungekürzte Rente zugesprochen. Die zwischenzeitlich vorgenommenen Kürzungen wurden erstattet. Konsequenz des Düsseldorfer Urteils: Die Versicherungsbeiträge waren voll zurück zu erstatten.

Benötigen Sie persönliche Informationen zu diesem, oder anderen Themen können Sie uns natürlich telefonisch erreichen, unter: 08031/6161962 oder 08031/6161963

Das Bundesverfassungsgericht soll entscheiden

11.10. 10:50

Obwohl der Zweite Senat sein Urteil erst Anfang nächsten Jahres verkünden wird, schienen
Bundesregierung, Verbände und Sachverständige in der mündlichen Verhandlung vor den Karlsruher
Richtern das vermeintliche Urteil schon vorweg zu nehmen. Jedenfalls argumentierten sie nicht
grundsätzlich gegen die Rentenbesteuerung, sondern
lediglich über das Wann und das Wie.
Bei der Rente wird bisher nur der so genannte Ertragsteil besteuert, also der Teil, der sich aus den auflaufenden Zinsen ergibt. Der aus den Beitragszahlungen stammende Rentenanteil unterliegt dagegen nicht der Steuerpflicht, weil die Beiträge aus versteuertem Einkommen bezahlt werden müssen.

Auch zeichnete sich bereits ab, wie die Lösung aussehen könnte, wenn es zur Rentenbesteuerung und damit zu einer annähernden Gleichbehandlung von Pensionären und Rentnern kommen sollte. Weil eine Doppelbesteuerung verfassungswidrig wäre, müsste parallel dazu die Besteuerung des
Arbeitnehmerbeitrages zur Rentenversicherung abgeschafft werden. Im Klartext hieße das: Die
Sozialversicherungspflichtigen hätt
en heute netto mehr in der Lohntüte, würden dafür aber als Rentner zur Kasse gebeten.

Weil das aber, sofort in vollem Umfang umgesetzt, den Staatshaushalt mit 50 Milliarden Mark belasten und die derzeitigen Rentner unzumutbar benachteiligen würde, sind alle Seiten für eine langfristige Übergangsregelung. Ein Experte schlug gar eine Übergangszeit von 35 Jahren vor.

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