Neues zu EM.TV - kartellrechtliche Entscheidung
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Wie am heutigen Freitag-Nachmittag zu erfahren war, verlängert das Bundeskartellamt die Frist zur Prüfung des geplanten Einstiegs der Kirch-Gruppe bei der EM.TV & Merchandising AG bis Ende September. Damit wurde den Unternehmen ein Aufschub gewährt, um die notwendigen Schritte zur Trennung von der Trennung von der Tele München Gruppe (TMG) ausarbeiten zu können. TeleMünchen ist neben der Kirchgruppe der zweigrösste Filmrechtehändler in Deutschland. Das Bundeskartellamt macht einen Verkauf/Trennung der TMG zur Voraussetzung für die Genehmigung des Kircheinstiegs bei EM.TV.
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