Neue Steuerregelungen bei Investmentfonds
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Wie der Fondsverband BVI mitteilte, sieht das Steuervergünstigungsabbaugesetz für Investmentfonds folgende Regelungen vor:
Wertpapierfonds:
Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren und Derivaten bleiben bei Thesaurierung steuerfrei. Eine Versteuerung erfolgt erst bei Ausschüttung oder Rückgabe des Anteilscheins zu einem Steuersatz von 15 Prozent. Auf Gewinne aus der Rückgabe von Anteilscheinen, die mit 15 Prozent zu versteuern sind, werden bereits versteuerte thesaurierte Erträge, wie Zinsen und Dividenden, angerechnet. Die aus Aktien herrührenden Gewinne werden bei Ausschüttung und Veräußerung des Anteils nach dem Halbeinkünfteverfahren, also effektiv mit 7,5 Prozent, versteuert.
Offene Immobilienfonds:
Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken bleiben bei Thesaurierung steuerfrei. Werden sie ausgeschüttet, unterliegen sie einer Besteuerung von 15 Prozent. Bestimmte in der Ausschüttung enthaltene Ertragsteile, wie beispielsweise ausländische Mieterträge, bleiben steuerfrei. Gewinne aus der Veräußerung von Immobilienfondsanteilen werden mit 15 Prozent versteuert. Hierbei werden bereits versteuerte thesaurierte Erträge (inländische Mieten und Zinsen) abgezogen. Im Veräußerungsgewinn enthaltene, auf ausländische Grundstücke zurückzuführende Gewinnanteile (beispielsweise ausländische Mieten, Kursgewinne ausländischer Grundstücke oder Veräußerungsgewinne) bleiben steuerfrei.
Alt-Gewinne:
Für sog. "Alt-Gewinne" gelten die ursprünglich vorgesehenen Übergangsregelungen, d.h. zehn Prozent des Veräußerungserlöses werden dem Steuersatz von 15 Prozent unterworfen, sofern nicht geringere Gewinne nachweisbar sind. Als Stichtag gilt der 21. Februar 2003.
Die derzeitigen Steuerpläne sehen eine Anhebung der Freigrenze von derzeit 512 Euro auf 1.000 Euro vor. Veräußerungsgewinne die diesen Betrag innerhalb eines Jahres nicht übersteigen bleiben steuerfrei. Am 14. März soll dieser Gesetzesentwurf abschließend im Bundesrat beraten werden.
Quelle: Fonds-Reporter.de
Keine Kommentare
Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.