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11:03 Uhr, 18.01.2024

Netzregulierung bei Strom und Gas soll schneller werden

Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones) - Die Bundesnetzagentur schlägt laut ihrem Präsidenten Klaus Müller ein "einfacheres, schnelleres, unbürokratisches" System für die Kosten- und Anreizregulierung im Strom- und Gasbereich vor und will die Regulierungsperioden von fünf auf drei Jahre verkürzen. "Wir ahnen, dass die Branche diesen Vorschlag nicht nur positiv sehen wird", sagte Müller bei der Vorstellung eines Eckpunktepapiers. Ein wichtiges Anliegen der Branche sei es, Änderungen bei den Kosten der Netzbetreiber schneller zu berücksichtigen, die Netzagentur sei aber auch offen für andere Vorschläge, die eine zeitgerechte Anerkennung der Kosten besser erreichten.

"Die Netzbetreiber unternehmen erfolgreich erhebliche Anstrengungen, um die Herausforderungen der Energiewende zu meistern. Dabei wollen wir sie noch stärker unterstützen", sagte Müller. "Die Entgeltregulierung hat sich über die Jahre zu einem dem Steuerrecht vergleichbaren Regelungsdickicht entwickelt." Die Dynamik der Energiewende verstärke sich. Die Stromnetze müssten beschleunigt ausgebaut und digitalisiert werden, Gasnetze könne man teilweise für Wasserstoff umrüsten, der andere Teil werde perspektivisch stillgelegt. All das führe zu Änderungen der Kosten. "Diese Änderungen wollen wir zukünftig kurzfristiger anpassen können, ohne dabei die Kosteneffizienz aus dem Blick zu verlieren", sagte Müller.

Die Verkürzung der Regulierungsperiode bedeute Beschleunigung, und Beschleunigung brauche eine vereinfachte Regulierung. Hierzu schlägt die Bundesnetzagentur laut den Angaben Pauschalierungen in der Prüfung vor. Ein Beispiel sei die Anwendung einer standardisierten Bestimmung der Kapitalkosten über einen sogenannten WACC (Weighted Average Cost of Capital), der eine Bestimmung der Kapitalkosten im Einzelfall ersetze. Auch die Bestimmung des Umlaufvermögens solle pauschaliert werden. Die Bundesnetzagentur schlägt auch vor, den Katalog der bisher jährlich zu ermittelnden und anzupassenden dauerhaft nicht beeinflussbaren Kosten zu reduzieren.

Im Strombereich wolle die Netzagentur in der Regulierung gezielte finanzielle Anreize zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Verteilnetzbetreiber setzen. Im Gasbereich sollten die Nutzungsdauern bei der Abschreibung verkürzt werden. Anlagen sollten sich innerhalb der zu erwartenden wirtschaftlichen Nutzung noch amortisieren. Außerdem sollten Netzbetreiber Rückstellungen für die Kosten der absehbaren Stilllegung von Netzteilen bilden dürfen. "Das Ziel ist es, die Kosten zeitlich so nach vorne zu ziehen, dass sie noch von möglichst vielen Kundinnen und Kunden getragen werden", sagte Müller.

Die Eckpunkte sollen nach seinen Angaben Grundlage für eine Reihe von Festlegungsverfahren sein, die allerdings erst Ende 2024 und im Jahr 2025 durchgeführt werden sollen. Sie seien folglich nur der "Auftakt" für eine nun folgende ergebnisoffene Diskussion über die Weiterentwicklung der Kosten- und Anreizregulierung für Verteilernetzbetreiber sowie die Fernleitungsnetzbetreiber Gas. Mit den vier Strom-Übertragungsnetzbetreibern werde wegen deren spezieller Situation ein gesonderter Festlegungsprozess gestartet.

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

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