Netzagentur sichert verlässliche Finanzierung des Wasserstoffnetzes zu
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Von Andrea Thomas
BERLIN (Dow Jones) - Die Bundesnetzagentur hat der Privatwirtschaft eine verlässliche Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes in der Aufbauphase zugesichert und dazu am heutigen Dienstag mit der Branche die Konsultation über die Festlegung der Netzentgelte gestartet. Stellungnahmen können bis Ende des Monats abgegeben werden. Nach der Einigung in der Regierungskoalition Ende vergangener Woche will der Bundestag nun in dieser Woche das Gesetz zum Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes verabschieden. Der Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes soll bis 2055 durch Netzentgelte refinanziert werden. Das Kernnetz soll nun bis 2037 stehen und damit fünf Jahre später als im von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vorgelegten Gesetzentwurf.
Die Kosten für den Aufbau des knapp 10.000 Kilometer langen Wasserstoff-Kernnetzes werden auf 19,8 Milliarden Euro geschätzt und sollen privatwirtschaftlich finanziert werden.
"Wir schaffen die Voraussetzung für die Bildung von verlässlichen Netzentgelten für das Wasserstoff-Kernnetz. Damit unterstützen wir den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft in Deutschland und sorgen zugleich für ein verlässliches Preisniveau", sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, zum Beginn der Konsultationen zu den Netzentgelten. Das Wasserstoff-Kernnetz soll künftig Häfen, Industrieanlagen, Kraftwerke und Speicher in Deutschland mit Wasserstoff versorgen.
Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte sich zur Finanzierung des Wasserstoffnetzes auf einen Amortisationsmechanismus verständigt, durch den die Anfangskosten bis zum Jahresende 2055 zeitlich versetzt über die Netzentgelte finanziert werden sollen. Der Bund soll dabei nur anteilig im unwahrscheinlichen Szenario haften, dass der Kernnetzhochlauf scheitert. Die Kernnetzbetreiber müssen in diesem Fall einen Selbstbehalt als Eigenanteil zahlen, so die Einigung der Koalition zum Gesetzentwurf.
Entgelte ab 2025
Konkret ist vorgesehen, dass das Entgelt ab 2025 an allen Ein- und Ausspeisepunkten des Wasserstoff-Kernnetzes erhoben wird, so die Netzagentur. Dabei soll der Hochlauf des Kernnetzes über ein Amortisationskonto von den Netzbetreibern selbst über Trading Hub Europe (THE) organisiert werden. Hierfür soll es einen staatlichen Kredit der KfW geben.
Das Entgelt soll bis zum Jahr 2055 möglichst konstant bleiben, so die Netzagentur. Diese will seine Höhe alle drei Jahre überprüfen und es bei Bedarf anpassen.
In der ersten Phase des Hochlaufs werden laut Netzagentur die Kosten für den Netzbetrieb die Erlöse übersteigen, während in der zweiten Phase die Erlöse über den Kosten liegen werden. Diese Minder- und Mehrerlöse sollen daher auf ein dafür eingerichtetes Zwischenkonto verbucht werden. Dieses soll bis zum Jahr 2055 wieder ausgeglichen sein.
"Damit wird der Aufbau der Wasserstoff-Netzinfrastruktur finanziell vollständig von den Netzkunden getragen", so die Behörde.
Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com
DJG/aat/sha
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