Netzagentur regelt DSL-Anschluss-Lieferung neu
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Bonn (BoerseGo.de) - Die Bundesnetzagentur hat in einem neuen Standardvertrag die Bedingungen neu geregelt, zu denen Internetanbieter die sogenannte Teilnehmeranschlussleitung (TAL) bei der Deutschen Telekom anmieten können. Die Behörde reagiert damit auf den zuletzt aufgetretenen Auftragsstau bei der Freischaltung von Breitbandanschlüssen.
Nach der neuen Regelung können die DSL-Anbieter ihren Bedarf nun vorab bei der Telekom anmelden, der dann auch von der Telekom bereitgestellt werden muss. Schafft das die Telekom nicht, muss sie für jeden Tag Fristüberschreitung 10% des so genannten Bereitstellungsentgelts für die "letzte Meile" zu den Endkunden zahlen. Das entspricht knapp 4 Euro je Leitung. Sollte die bestellte Menge nicht abgerufen werden, erhält dagegen die Telekom eine Entschädigung in Höhe von 50% des Bereitstellungsentgelts für jeden nicht übernommenen Anschluss.
Bislang hat sich die von der Telekom bearbeitete TAL-Menge am Bedarf der letzten Monate orientiert. Aufgrund der hohen Nachfrage blieben deswegen zuletzt viele Aufträge unbearbeitet. Der Branchenverband VATM geht davon aus, dass mehr als 100.000 TAL-Aufträge liegengeblieben sind.
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