Mützenich will bei Fraktionsspitzen um Reform der Schuldenbremse werben
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Von Andrea Thomas
BERLIN (Dow Jones) - SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich will mit den Spitzen der anderen Bundestagsfraktionen das Gespräch über eine Reform der Schuldenbremse suchen, um so Änderungen an der Verschulungsregel - wenn möglich noch in dieser Legislaturperiode - zu erreichen. Nach der Klausurtagung der SPD-Fraktion betonte Mützenich in Berlin, dass man im Rahmen der jetzigen Schuldenbremse Investitionen in Angriffe nehmen wollen. Aber der mögliche Spielraum reiche angesichts der Herausforderungen nicht aus.
Seine Fraktion wolle eine Reform der Schuldenbremse "so gut wie möglich noch in dieser Legislaturperiode, dann aber mindestens in Zukunft auch" generieren, sagte Mützenich. "Ich würde gerne darüber mit meinen Kolleginnen und Kollegen sprechen - über auch die Koalition hinaus. Wir bräuchten ja eine Zweidrittelmehrheit." Es gebe auch Kolleginnen und Kollegen, "die sich bereits das Thema so versperrt haben, dass ich dennoch hoffe, dass sie bereit sind, sich zumindest einmal ein paar Argumente anzuhören", sagte er weiter.
Mützenich verwies auf Aussagen von zwei Ökonomen - den Vorsitzenden der fünf Wirtschaftsweisen, die die Regierung in Wirtschaftsfragen berät, sowie des wissenschaftlichen Direktor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK). Beide hätten die SPD-Fraktion auf ihrer Klausur "sehr darin bestärkt, die Defizite, die die jetzige Schuldenbremse vor den gegenwärtige Herausforderungen auch darstellt, zu thematisieren".
Mützenich betonte, er bevorzuge eine Reform der Schuldenbremse, die Investitionen für gut bezahlte Arbeitsplätze in Deutschland möglich machen und insbesondere auch Zukunftsinvestitionen in Industrie, in Handwerk und andere Betriebe ermöglichen würde.
Während der Koalitionspartner Die Grünen ebenfalls eine Reform der Schuldenbremse fordert, lehnt der dritte Partner in dem Bündnis, die FDP, dies genauso ab wie CDU und CSU als größte Oppositionsfraktion. Damit erscheint aktuell eine Zweidrittelmehrheit zur Änderung der Schuldenbremse unwahrscheinlich.
Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse sieht vor, dass die Haushalte von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen sind. Die maximal zulässige strukturelle Nettokreditaufnahme des Bundes ist auf 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes begrenzt.
Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com
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