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11:50 Uhr, 30.05.2002
MobilCom: Schmid - Verstoß gegen Pflichten ?
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Wie der Aufsichtsrat der MobilCom AG heute mitteilt - habe der Vorstand der MobilCom AG, Gerhard Schmid, gegen Sorgfaltspflichten nach dem Aktiengesetz verstoßen. Das Aktiengeschäft mit Schmids Ehefrau Sybille sei ohne die vom Aktiengesetz vorgesehene Einbeziehung des Finanzvorstands erfolgt und solle daher rückabgewickelt werden.
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