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21:02 Uhr, 20.09.2000

Mobilcom - Prüfung UMTS-Lizenzgebühr

Die Mobilcom AG will die Rechtmäßigkeit des Versteigerungsverfahrens der UMTS-Lizenzen überprüfen lassen. Möglicherweise lägen Verstöße unter anderem gegen das Haushaltsrecht, das Grundgesetz, das Kartellgesetz, die deutsche Finanzverfassung, die europarechtlichen Anforderungen an die Vergabe von UMTS-Lizenzen sowie gegen Artikel 10 der EU-Lizenzrichtliche vor, hieß es zur Begründung. Darüber hinaus existierten Zweifel, ob der Staat als Mehrheitsaktionär des Mutterkonzerns eines Wettbewerbers mit dem Versteigerungsverfahren eine Wettbewerbsverzerrung erzeugt habe.

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