MME erwirkt Verfügung
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Die MME Me, Myself & Eye Entertainment AG hat eine einstweilige Verfügung gegen die Delisting-Regeln der Deutschen Börse erwirken können. Durch den Beschluß des Gerichts wird es der Deutschen Börse AG untersagt, das seit dem 01.10.2001 geltende Regelwerk des Neuen Marktes, insbesondere hinsichtlich des Ausschlusses sog. "Penny Stocks" vom Neuen Markt, gegenüber der MME AG anzuwenden. Im Gegensatz zu dem Großteil der bisher ergangenen einstweiligen Verfügungen zugunsten anderer Teilnehmer des Neuen Marktes, die für sich lediglich einen befristeten Aufschub der Wirksamkeit der Neuregelung von sechs Monaten erlangt hatten, finden aufgrund dieser Entscheidung die Delisting-Vorschriften dauerhaft keine Anwendung gegenüber der MME AG. Damit stehe ein potentieller Gewinner des heutigen Tages vermutlich schon fest, so ein Marktteilnehmer. Bisher waren alle Werte, die diese Verfügung erlangt hatten - am selben Tag deutlich gestiegen, da Zocker die Aktien nach oben getrieben hatten.
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