Ministerium: Erst später Details über Angebotspflicht für Elementarversicherung
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones) - Das Bundesjustizministerium erwartet nach der Ankündigung von Justizminister Marco Buschmann (FDP) zu einer Angebotspflicht für eine Elementarschadenversicherung weitere Festlegungen zu dem Thema erst nach einer Sitzung der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am übernächsten Donnerstag. "Wir sind ja jetzt da noch am Anfang der politischen Debatte über diese Lösung", sagte ein Ministeriumssprecher bei einer Pressekonferenz in Berlin.
Als nächstes stehe die Besprechung des Bundeskanzlers mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder am 20. Juni an, bei der eine dazu eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die sich ein Jahr lang mit dem Thema beschäftigt habe, ihre Ergebnisse vorstellen werde. "Danach wird man sehen, wie man so eine Lösung auch praktisch umsetzen kann", betonte der Sprecher.
Mit Blick auf Forderungen nach einer staatlichen Rückversicherung betonte er, eine Elementarschadenpflichtversicherung sei "kaum vorstellbar, ohne dass der Staat im Hintergrund eben doch bereit steht, große Schadensfälle dann abzusichern". Weltweit gebe es kein Modell einer solchen Pflichtversicherung, bei dem der Staat am Ende nicht doch haften müsse. Diese Feststellung ziehe das immer wieder ausgegebene Ziel in Zweifel, dass der Staat mit solch einer Pflichtversicherung in Katastrophenfällen nicht den betroffenen Eigentümern beistehen müsste.
Buschmann hatte der Funke-Mediengruppe gesagt, elementare Schäden ließen sich nicht vollständig verhindern. "Deshalb ist es wichtig, dass alle Immobilienbesitzer die Möglichkeit haben, sich dagegen zu versichern." Bei Bestandsimmobilien sollten die Eigentümer über die Möglichkeit des Schutzes vor Elementarschäden informiert werden. Bei Neubauten sollten die Versicherer den Eigentümern beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung auch ein Angebot zum Schutz vor Elementarschäden vorlegen. "So erreichen wir eine höhere Versicherungsquote - schaffen aber keinen Zwang." Eine Pflicht zur Versicherung, wie die Länder sie ursprünglich gefordert hatten, würde mehr Probleme schaffen, als sie löse, hatte der FDP-Politiker betont.
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com
DJG/ank/sha
Copyright (c) 2024 Dow Jones & Company, Inc.