Mindestlohn in Briefbranche kommt
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Berlin (BoerseGo.de) - Das Bundeskabinett hat beschlossen, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf die Briefbranche auszudehnen. Der Gesetzentwurf bietet die Grundlage, für das Postgewerbe einen Mindestlohn festzulegen. Zunächst muss das Gesetz von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden, danach kann die Bundesregierung einen Mindestlohn im Rahmen einer Verordnung festlegen.
Ver.di und der Arbeitgeberverband Postdienste hatten für Briefträger einen Mindestlohn von 9,80 Euro im Westen und 9 Euro im Osten ausgehandelt. Für andere Beschäftigte der Branche vereinbarten sie 8,40 Euro im Westen und 8 Euro im Osten. Ob diese Vereinbarungen für den gesetzlichen Mindestlohn übernommen werden können, ist innerhalb der Koalition noch strittig, da die privaten Mitbewerber der Post nicht an den Gesprächen beteiligt waren. Der Tarifvertrag muss für mindestens 50 % der Beschäftigten dieser Branche gelten, damit er für allgemeingültig erklärt werden kann. Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD) geht davon aus, dass dies der Fall ist. Vom Arbeitgeberverband BDA und vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) wird dies hingegen bestritten.
Am 1. Januar 2008 fällt das Briefmonopol der Deutschen Post AG. Insbesondere die SPD möchte durch den neuen Mindestlohn Dumpingpreise im Postsektor verhindern. Der neue Mindestlohn soll auch für Zeitungs- und Paketzusteller gelten, wenn diese gelegentlich Briefe austragen, nicht jedoch für reine Paket- oder Katalogzustelldienste.
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