mg: Squeeze-Out-Beschluss von GEA ist rechtskräftig
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Das Oberlandesgericht Hamm hat am 17.03.2005 die Beschwerden gegen den Beschluss des Landgerichts Bochum, die Eintragung des Squeeze-Out-Beschlusses der GEA-Hauptversammlung vom 13. August 2004 ins Handelsregister freizugeben, abgewiesen. Damit wurde der Rechtsstandpunkt der mg-Tochtergesellschaft GEA AG bestätigt. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Der Eintragung des Squeeze-Out-Beschlusses und einer späteren Verschmelzung der GEA AG auf die mg technologies ag steht damit nichts mehr im Weg. Die Entscheidung über die in der Berufungsinstanz noch rechtshängigen Anfechtungsklagen gegen den Squeeze-Out-Beschluss ist für die Eintragung ins Handelsregister nun irrelevant; eine erfolgte Eintragung kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.
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