Nachricht
17:44 Uhr, 15.07.2002
Mehr Möglichkeiten für offene Immobilienfonds
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Durch das 4. Finanzmarktförderungsgesetz erweitern sich die Anlagemöglichkeiten der offenen Immobilienfonds, dieser Ansicht ist Bundesverbandes Deutscher Investment- und Vermögensverwaltungs-Gesellschaften (BVI). Bisher bestand eine Höchstgrenze für Investitionen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes von 20 Prozent. Das zum 1. Juli in Kraft getretene Gesetz hebt diese Regelung auf. Die Investitionen im Ausland werden nun zunehmen, so der BVI.
Keine Kommentare
Die Kommentarfunktion auf stock3 ist Nutzerinnen und Nutzern mit einem unserer Abonnements vorbehalten.