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17:44 Uhr, 15.07.2002

Mehr Möglichkeiten für offene Immobilienfonds

Durch das 4. Finanzmarktförderungsgesetz erweitern sich die Anlagemöglichkeiten der offenen Immobilienfonds, dieser Ansicht ist Bundesverbandes Deutscher Investment- und Vermögensverwaltungs-Gesellschaften (BVI). Bisher bestand eine Höchstgrenze für Investitionen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes von 20 Prozent. Das zum 1. Juli in Kraft getretene Gesetz hebt diese Regelung auf. Die Investitionen im Ausland werden nun zunehmen, so der BVI.

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