Medartis lanciert eine vorrangige Wandelanleihe im Rahmen einer Privatplatzierung in Höhe von rund CHF 115 Mio. mit Fälligkeit 2031
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Medartis Holding AG / Schlagwort(e): Finanzierung/Anleiheemission
Medartis lanciert eine vorrangige Wandelanleihe im Rahmen einer Privatplatzierung in Höhe von rund CHF 115 Mio. mit Fälligkeit 2031
03.04.2024 / 17:43 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
MEDIENMITTEILUNG
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Basel, 3 April 2024: Die Medartis Holding AG (SIX: MED, das "Unternehmen" oder "Medartis"), ein auf die Kopf- und Extremitätenchirurgie spezialisiertes Orthopädieunternehmen, gibt heute den Start einer Privatplatzierung (das "Angebot") im Umfang von rund CHF 115 Mio. vorrangiger, unbesicherter und garantierter Wandelanleihen mit Fälligkeit 2031 (die "Anleihen") bekannt. Die Anleihen werden über die direkte hundertprozentige Tochtergesellschaft des Unternehmens, Medartis International Finance SAS (die "Emittentin"), ausgegeben, vom Unternehmen garantiert und in neu ausgegebene und/oder bestehende Namenaktien des Unternehmens wandelbar sein.
Medartis beabsichtigt, den Nettoerlös der Anleihen für allgemeine Finanzierungszwecke, einschliesslich Akquisitionen in ihrem Kerngeschäft, zu verwenden. Die Anleihen werden mit einer Stückelung von CHF 200’000 pro Anleihe zu 100% ihres Nennwerts ausgegeben. Die Anleihen werden voraussichtlich mit einem Kupon zwischen 2.75% und 3.25% pro Jahr verzinst, der halbjährlich nachträglich zahlbar ist, und haben einen Wandlungspreis, der mit einer Prämie zwischen 25% und 30% über dem Referenzkurs der Medartis-Aktien festgelegt wird. Dieser wird voraussichtlich dem Platzierungspreis pro Aktie der Medartis entsprechen, der im Rahmen der gleichzeitigen Delta-Platzierung festgelegt wurde (siehe unterhalb). Sofern die Anleihen nicht zuvor umgewandelt, zurückgezahlt, oder zurückgekauft und entwertet wurden, werden sie am angegebenen Fälligkeitstermin, der voraussichtlich am 11. April 2031 sein wird, zu 100% ihres Nennwerts zurückgezahlt. Vorwegzeichnungsrechte für bestehende Aktionäre sind im Rahmen des Angebots ausgeschlossen.
Medartis ist berechtigt, die Anleihe jederzeit (i) am oder nach dem 2. Mai 2029 zum Nennwert zuzüglich aufgelaufener Zinsen gemäß den Anleihebedingungen zurückzuzahlen, wenn der Kurs einer Medartis-Aktie über einen bestimmten Zeitraum 130% des dann geltenden Wandlungspreises erreicht oder überschreitet oder (ii) wenn weniger als 15% des gesamten Nennwerts der Anleihen ausstehen. Die Inhaber der Anleihen haben das Recht, am fünften Jahrestag der Emission eine vorzeitige Rückzahlung ihrer Anleihen zu ihrem Nennwert zuzüglich aufgelaufener Zinsen zu verlangen.
Das Angebot wird als Privatplatzierung in und ausserhalb der Schweiz durchgeführt. Die Anleihen werden im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens institutionellen Anlegern ausserhalb der USA (gemäss Regulation S des US Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung) und in Übereinstimmung mit den in jedem Land, in dem das Angebot stattfindet, geltenden Gesetzen und Vorschriften angeboten.
Der Preis der Anleihen wird voraussichtlich vor der Marktöffnung am 4. April 2024 festgesetzt und die Abrechnung und Zahlung wird voraussichtlich am oder um den 11. April 2024 erfolgen. Der Antrag auf Zulassung der Anleihe zum Handel im Open Market der Frankfurter Wertpapierbörse ("Freiverkehr") wird voraussichtlich spätestens drei Monate nach dem Vollzugsdatum gestellt werden. Die Anleihe wird weder an der SIX Swiss Exchange, wo die Medartis Aktien kotiert sind und handeln, noch an einem anderen Handelsplatz in der Schweiz kotiert oder zum Handel zugelassen.
Das Unternehmen, die Emittentin sowie der Hauptaktionär des Unternehmens, Dr. h.c. Thomas Straumann, der derzeit 45,5% der ausstehenden Aktien hält, haben einer 180-tägigen Sperrfrist nach dem Vollzugsdatum zugestimmt, vorbehaltlich üblicher Ausnahmen und Verzichtserklärung seitens der Joint Bookrunner (siehe unterhalb).
BofA Securities Europe SA agiert als Sole Global Coordinator und zusammen mit der Zürcher Kantonalbank (ZKB) als Joint Bookrunner für das Angebot. Gleichzeitig mit dem Angebot wurden die Joint Bookrunners von Medartis beauftragt, die Absicherung des Marktrisikos für bestimmte Käufer der Anleihen zu ermöglichen und eine gleichzeitige Platzierung von bestehenden Aktien des Unternehmens zu organisieren (die "Delta-Platzierung"). Das Unternehmen wird keinen Erlös aus der Platzierung dieser Aktien erhalten.
Über Medartis
Medartis (SIX Swiss exchange: MED / ISIN CH0386200239) wurde 1997 gegründet und hat ihren Hauptsitz in Basel, Schweiz. Das Unternehmen ist einer der weltweit führenden Hersteller und Anbieter von Medizinprodukten für die chirurgische Fixierung von Knochenfrakturen der oberen und unteren Extremitäten sowie des Mund-Kiefer-Gesichtsbereichs. Medartis beschäftigt über 860 Mitarbeitende an 13 Standorten und bietet ihre Produkte in über 50 Ländern an. Medartis ist bestrebt, Chirurgen und OP-Personal die innovativsten Titanimplantate und -instrumente sowie einen erstklassigen Service zu bieten. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte www.medartis.com.
Haftungsausschluss
DER INHALT DIESER BEKANNTMACHUNG WURDE VON DER MEDARTIS HOLDING AG (DAS "UNTERNEHMEN") UND DER MEDARTIS INTERNATIONAL FINANCE SAS (DER "EMITTENT") ERSTELLT UND LIEGT IN DEREN ALLEINIGER VERANTWORTUNG.
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IN JEDEM MITGLIEDSTAAT DES EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUMS UND IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH (JEWEILS EIN "RELEVANTER STAAT") RICHTET SICH DIESE ANKÜNDIGUNG UND JEDES ANGEBOT, FALLS ES SPÄTER GEMACHT WIRD, NUR AN PERSONEN, DIE "QUALIFIZIERTE ANLEGER" IM SINNE DER PROSPEKTVERORDNUNG (VERORDNUNG (EU) 2017/1129) SIND ("QUALIFIZIERTE ANLEGER"). IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH RICHTET SICH DIESE BEKANNTMACHUNG AUSSCHLIESSLICH AN QUALIFIZIERTE ANLEGER, (I) DIE ÜBER PROFESSIONELLE ERFAHRUNG IN ANLAGEFRAGEN VERFÜGEN, DIE UNTER ARTIKEL 19(5) DES FINANCIAL SERVICES AND MARKETS ACT 2000 (FINANCIAL PROMOTION) ORDER 2005 IN SEINER GEÄNDERTEN FASSUNG (DIE "ORDNUNG") FALLEN, ODER (II) DIE UNTER ARTIKEL 49(2)(A) BIS (D) DER ORDNUNG FALLEN, UND (III) AN DIE SIE ANDERWEITIG RECHTMÄSSIG WEITERGEGEBEN WERDEN DARF, UND JEDE ANLAGETÄTIGKEIT, AUF DIE SIE SICH BEZIEHT, WIRD NUR MIT DIESEN PERSONEN DURCHGEFÜHRT, UND ANDERE ALS DIESE PERSONEN SOLLTEN SICH NICHT AUF SIE VERLASSEN.
DIESE BEKANNTMACHUNG KANN AUSSAGEN ENTHALTEN, DIE "ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN" SIND ODER ALS SOLCHE BETRACHTET WERDEN KÖNNEN. DIESE ZUKUNFTSGERICHTETEN AUSSAGEN KÖNNEN DURCH DIE VERWENDUNG VON ZUKUNFTSGERICHTETER TERMINOLOGIE GEKENNZEICHNET SEIN, EINSCHLIESSLICH DER BEGRIFFE "GLAUBT", "SCHÄTZT", "PLANT", "PROJIZIERT", "ANTIZIPIERT", "ERWARTET", "BEABSICHTIGT", "KANN", "WIRD" ODER "SOLLTE" ODER JEWEILS DEREN NEGATIVE ODER ANDERE ABWANDLUNGEN ODER VERGLEICHBARE TERMINOLOGIE, ODER DURCH DISKUSSIONEN ÜBER STRATEGIEN, PLÄNE, ZIELE, ZUKÜNFTIGE EREIGNISSE ODER ABSICHTEN. ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN KÖNNEN UND WERDEN OFT ERHEBLICH VON DEN TATSÄCHLICHEN ERGEBNISSEN ABWEICHEN. ALLE ZUKUNFTSGERICHTETEN AUSSAGEN SPIEGELN DIE GEGENWÄRTIGE SICHT DES EMITTENTEN ODER DES UNTERNEHMENS IN BEZUG AUF ZUKÜNFTIGE EREIGNISSE WIDER UND UNTERLIEGEN RISIKEN IN BEZUG AUF ZUKÜNFTIGE EREIGNISSE UND ANDERE RISIKEN, UNGEWISSHEITEN UND ANNAHMEN IN BEZUG AUF DAS GESCHÄFT, DIE ERTRAGSLAGE, DIE FINANZLAGE, DIE LIQUIDITÄT, DIE AUSSICHTEN, DAS WACHSTUM ODER DIE STRATEGIEN DER GRUPPE. ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN GELTEN NUR AN DEM TAG, AN DEM SIE GEMACHT WERDEN. DER EMITTENT, DAS UNTERNEHMEN, DIE JOINT BOOKRUNNERS UND IHRE JEWEILIGEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN LEHNEN AUSDRÜCKLICH JEGLICHE VERPFLICHTUNG ODER ZUSAGE AB, DIE IN DIESER BEKANNTMACHUNG ENTHALTENEN ZUKUNFTSGERICHTETEN AUSSAGEN ZU AKTUALISIEREN, ZU ÜBERPRÜFEN ODER ZU REVIDIEREN, SEI ES AUFGRUND NEUER INFORMATIONEN, ZUKÜNFTIGER ENTWICKLUNGEN ODER AUS ANDEREN GRÜNDEN.
DIESE VERÖFFENTLICHUNG STELLT WEDER EINEN PROSPEKT NOCH EINE ÄHNLICHE MITTEILUNG IM SINNE DER ARTIKEL 35 FF. UND 69 DES SCHWEIZERISCHEN BUNDESGESETZES ÜBER FINANZDIENSTLEISTUNGEN ("FIDLEG") NOCH EINEN KOTIERUNGSPROSPEKT IM SINNE DES GELTENDEN KOTIERUNGSREGLEMENTS EINER BÖRSE DAR. DIE WERTPAPIERE DÜRFEN WEDER DIREKT NOCH INDIREKT IN DER SCHWEIZ IM SINNE DES FIDLEGS ÖFFENTLICH ANGEBOTEN WERDEN UND ES WURDE UND WIRD KEIN ANTRAG AUF ZULASSUNG DER WERTPAPIERE ZUM HANDEL AN EINEM HANDELSPLATZ (BÖRSE ODER MULTILATERALES HANDELSSYSTEM) IN DER SCHWEIZ GESTELLT. DAS ANGEBOT VON WERTPAPIEREN IN DER SCHWEIZ IST VON DER PFLICHT ZUR ERSTELLUNG UND VERÖFFENTLICHUNG EINES PROSPEKTS BEFREIT. KEIN ANGEBOTS- ODER MARKETINGMATERIAL IN BEZUG AUF DIE WERTPAPIERE DARF IN DER SCHWEIZ ÖFFENTLICH VERTEILT ODER ANDERWEITIG ÖFFENTLICH ZUGÄNGLICH GEMACHT WERDEN.
DIE INFORMATIONEN IN DIESER BEKANNTMACHUNG KÖNNEN SICH ÄNDERN. DIE JOINT BOOKRUNNERS HANDELN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ANGEBOT AUSSCHLIESSLICH FÜR DEN EMITTENTEN UND DAS UNTERNEHMEN UND FÜR NIEMANDEN SONST. SIE BETRACHTEN KEINE ANDEREN PERSONEN ALS IHRE JEWEILIGEN KUNDEN IN BEZUG AUF DAS ANGEBOT UND SIND GEGENÜBER NIEMANDEM AUSSER DEM EMITTENTEN UND DEM UNTERNEHMEN FÜR DIE GEWÄHRLEISTUNG DES SCHUTZES VERANTWORTLICH, DER IHREN JEWEILIGEN KUNDEN GEWÄHRT WIRD, NOCH FÜR DIE BERATUNG IN BEZUG AUF DAS ANGEBOT, DEN INHALT DIESER BEKANNTMACHUNG ODER JEGLICHE TRANSAKTION, VEREINBARUNG ODER ANDERE ANGELEGENHEIT, AUF DIE HIERIN VERWIESEN WIRD.
IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ANGEBOT DER WERTPAPIERE KÖNNEN DIE JOINT BOOKRUNNERS UND IHRE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN EINEN TEIL DER WERTPAPIERE DES ANGEBOTS ALS HAUPTPOSITION ÜBERNEHMEN UND IN DIESER FUNKTION DIESE WERTPAPIERE SOWIE ANDERE WERTPAPIERE DES EMITTENTEN ODER DES UNTERNEHMENS ODER DAMIT VERBUNDENE ANLAGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ANGEBOT ODER ANDERWEITIG FÜR EIGENE RECHNUNG HALTEN, KAUFEN, VERKAUFEN ODER ZUM VERKAUF ANBIETEN. DARÜBER HINAUS KÖNNEN DIE JOINT BOOKRUNNERS UND MIT IHNEN VERBUNDENE UNTERNEHMEN FINANZIERUNGSVEREINBARUNGEN (EINSCHLIESSLICH SWAPS, OPTIONSSCHEINE ODER DIFFERENZKONTRAKTE) MIT ANLEGERN ABSCHLIESSEN, IN DEREN ZUSAMMENHANG DIE JOINT BOOKRUNNERS UND MIT IHNEN VERBUNDENE UNTERNEHMEN VON ZEIT ZU ZEIT WERTPAPIERE DES EMITTENTEN ODER DES UNTERNEHMENS ERWERBEN, HALTEN ODER VERÄUSSERN KÖNNEN. DIE JOINT BOOKRUNNERS BEABSICHTIGEN NICHT, DEN UMFANG SOLCHER INVESTITIONEN ODER TRANSAKTIONEN OFFENZULEGEN, ES SEI DENN, SIE SIND DAZU GESETZLICH ODER AUFSICHTSRECHTLICH VERPFLICHTET.
WEDER DIE JOINT BOOKRUNNERS NOCH IHRE JEWEILIGEN GESCHÄFTSFÜHRER, LEITENDEN ANGESTELLTEN, MITARBEITER, BERATER ODER VERTRETER ÜBERNEHMEN IRGENDEINE VERANTWORTUNG ODER HAFTUNG FÜR DIE WAHRHEIT, RICHTIGKEIT ODER VOLLSTÄNDIGKEIT DER ANGABEN IN DIESER ANKÜNDIGUNG (ODER DAFÜR, OB ANGABEN IN DER ANKÜNDIGUNG AUSGELASSEN WURDEN) ODER FÜR ANDERE ANGABEN IN BEZUG AUF DEN EMITTENTEN ODER DAS UNTERNEHMEN, IHRE TOCHTERGESELLSCHAFTEN ODER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE SCHRIFTLICH, MÜNDLICH ODER IN VISUELLER ODER ELEKTRONISCHER FORM VORLIEGEN, UND UNABHÄNGIG DAVON, WIE SIE ÜBERMITTELT ODER ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WERDEN, ODER FÜR VERLUSTE, DIE SICH AUS DER VERWENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG ODER IHRES INHALTS ODER IN SONSTIGER WEISE IN VERBINDUNG DAMIT ERGEBEN.
WEDER DIESE ANKÜNDIGUNG NOCH IRGENDETWAS IN DIESER ANKÜNDIGUNG STELLT DIE GRUNDLAGE FÜR EIN ANGEBOT ODER EINE VERPFLICHTUNG IN IRGENDEINER JURISDIKTION DAR ODER DARF DARAUF VERLASSEN WERDEN.
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