MAN verpflichtet sich zu Corporate Governance
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Aufsichtsrat und Vorstand der MAN Aktiengesellschaft haben beschlossen, die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex umzusetzen. Dies wird aktuell mitgeteilt. So werden Vorstand und Aufsichtsrat der kommenden Hauptversammlung am 4.6.2003 vorschlagen, § 12 Abs. 1 der Satzung der MAN Aktiengesellschaft um eine Regelung zur Vergütung des stellvertretenden Vorsitzes im Aufsichtsrat sowie des Vorsitzes und der Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss zu ergänzen (Kodex, Ziff. 5.4.5 Abs. 1 Satz 3). Damit würden dann alle Regelungen des Kodex erfüllt.
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