Lotto 24 erhält Erlaubnis für Online-Lottovertrieb
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Hamburg (BoerseGo.de) - Die Lotto24 AG hat nach eigenen Angaben als eines der ersten privaten deutschen Unternehmen eine neue Erlaubnis für den Vertrieb staatlicher Lotterien im Internet erhalten. „Die Erlaubnis ist Voraussetzung für eine bundesweite Tätigkeit und daher ein sehr wichtiger Meilenstein in unserer noch jungen Firmengeschichte“, sagte Unternehmenschefin Petra von Strombeck. Nach dem fast vier Jahre geltenden Internetverbot des alten Glücksspielstaatsvertrages sei damit der Internetvertrieb staatlicher Lotterien durch private Vermittler in Deutschland erstmalig wieder möglich.
Die Genehmigung enthält laut Unternehmen Einschränkungen, die die Geschäftsentwicklung erschweren. Es handele sich insbesondere um restriktive Anforderungen an den Jugendschutz und einen Zwang zur Abgabe von Spielscheinen im Bundesland des jeweiligen Spielers. Es sei zu erwarten, dass diese Bestimmungen auch für Wettbewerber gelten werden, so das Unternehmen.
Die Erlaubnis gilt für alle Bundesländer außer Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. In Nordrhein-Westfalen wurden die Änderungen des Glücksspielstaatsvertrags noch nicht ratifiziert. In Schleswig-Holstein ist nach dem dortigen Glücksspielgesetz die Lotto-Vermittlung auch ohne Genehmigung zulässig.
Die Lotto24 AG war im Jahr 2010 von der Tipp24 SE eigens zum Zweck der Wiederaufnahme der gewerblichen Online-Spielvermittlung in Deutschland gegründet worden. Nach dem Spin-off von der Muttergesellschaft ist die Lotto24 AG seit dem 3. Juli 2012 als eigenständiges Unternehmen im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.
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