Kommentar
13:00 Uhr, 18.03.2008

Liechtenstein – Steueraffäre ohne Ende – Wo die wirklichen Risiken liegen – Zukünftige Erben aufgepasst

Das Problem "Vertretung in Fällen der Steuerhinterziehung, beim Einsatz der Steuerfahndung oder Schwarzgeld" wird immer wieder auch in den besten Familien zum Thema, beispielsweise in Erbschaftsfällen. Die Kanzlei Trempel & Associates Berlin beschäftigt sich intensiv mit dieser Thematik.

Akutelle Entwicklungen aus Sicht von Trempel & Associates

Zwischenzeitlich scheint sich die Koalition der Untätigkeit sogar zu bemühen, bezüglich der unentgeltlichen Weitergabe illegal erworbener Daten an die Fachbehörden anderer EU-Länder „die Voraussetzungen für ein Wohlverhalten zu schaffen“, wonach die Länder in Europa, die ihre steuerrechtlichen Rahmenbedingungen selbst gestalten wollen, zukünftig wohl einem von Deutschland geführten Kartell der Macht gegenüberstehen.

In der aktuell vom Bundeskanzleramt gedeckten, vom Finanzministerium geförderten, anderen verwickelten Institutionen untersetzten und von einer hysterischen Sensationspresse weitgehend unkritisch begleiteten Aktion der organisierten Preisgabe von Bürgerrechten offenbaren sich zugleich die niedrigsten Instinkte, die Menschen in einem Lande so haben können. „Deutschland ist über Nacht erwacht“ und "die richtige Stimmung für die guten alten Zeiten" wiederhergestellt? Erinnert ein wenig an den Zauberlehrling. Oder ? Es verwundert schon, dass die Schadenfre! ude im besten Fall das Geschehen begleitet und auch die Kritik derer zu vermissen ist, die in der Regel als Wächter des Grundgesetzes Partei ergreifen.

Die weiteren Äußerungen quer durch die Bank der Parteien erschrecken und erlauben eine klimatische Veränderung, die Zivilcourage auch an dieser Stelle herausfordert: Sind wir wieder soweit? „O-Ton z.B. des «Berliner Express »: „Kanzlerin Merkel zeigte Liechtensteins Premier Hasler, wo es lang geht.“

Oder aber: „Merkel liest Liechtensteiner die Leviten“, „Mr. Steuerbetrug auf Staatsbesuch“, „Kanzlerin macht Druck: Premier Hasler soll Schwarzgeld-Oase trockenlegen“, „Mini-Staat Liechtenstein droht mit Klage“.

Die wirkliche Krönung: „Zwergen-Prinz pöbelt gegen Deutschland“. Überschriften, die rund eine Woche alt sind und keine öffentliche Empörung hervorriefen.

Bloße Ausrutscher ? Eine Entschuldigung ? Wie müssen derartige Tiraden auf kleine Länder wirken, deren einziger Vorteil ihr Wohlstand ist, der allein günstigen Rahmenbedingungen zu verdanken ist?

Es kommt aber noch schlimmer: Da äußert ein Mitglied des Bundestages und einer an sich bürger! lichen Freiheiten verbundenen Partei „klammheimliche“ Freude darüber, dass es den Ex-Chef der Post (nach einer beispiellosen „Öffentlichen Hinrichtung“) erwischt habe und rekultiviert - ohne dies vielleicht zu wollen - damit den abscheulichen Kampfbegriff, der in den Jahren des blutigen Terrorismus in Deutschland die Freude über die Morde in der entsprechenden Szene im Sinne niederträchtiger Schadenfreude zum Ausdruck brachte. Hat jemand den Aufschrei derer vernommen, die sich die Revanche für die Niederlage 1968 auf die Fahne geschrieben haben? Ein amtierender Minister und ein ärmeres Parteimitglied aus Bayern, der noch immer nur "einen" Pullover hat, schüren den Ruf nach "Berufsverboten" für Berater, die in absoluter Mehrheit nichts weiter tun als das, was legal ist und ihre Mandanten erwarten. Und dann der Innenminister. Bürgerrechte sind in der Union nicht wirklich ein Thema. Der Vorschlag gleich auch noch das Beichtgeheimnis abzuschaffen, weil ein moslemischer Terrorist sich ja ausgerechnet gegenüber der katholischen Kirche offenbaren würde, schafft wenig Vertrauen.

Der Ruf nach einer weiteren Einschränkung von Beraterrechten erweist sich als Aufgabe von Rechtspositionen, die für den Bürger von elementarer Bedeutung sind. Das Gegenteil von Vertrauen wird dabei erzeugt, was wiederum gute Berater erfordert, um rechtzeitig entgegenhalten zu können.

Orwell hätte seine Freude zu sehen, dass die Aufgabe der Freiheit der Privatsphäre, zu der sicher vor allem der Intim- und Vermögensbereich gehören, durch die selbsternannten Verteidiger der Moral sogar freiwillig geschieht.

Es ist nicht feststellbar, dass der IKB-, KfW und Landesbankenskandal in irgendeiner Weise Konsequenzen hat, obwohl doch hier Milliarden verbrannt wurden und noch werden. Sollte die Liechtensteinaffäre das große Ablenkungsmanöver sein?

Nicht das Schüren von Ängsten macht Sinn, sondern das Fördern guter Lebens- und Arbeitsbedingungen vor allem für diejenige! n, die in der Lage wären, den Standort Deutschland in positiver Hinsicht weiter zu entwickeln. Je stärker aktive Bürger beschnitten werden, desto schneller deren Abkehr.
Die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Schranken einer Online-Durchsuchung durch Ermittlungsbehörden, wonach der Ansatz der Landesregierung von NRW als offenkundig verfassungswidrig eingestuft wurde, verdeutlicht wie die Rechtsprechung diverser Zivilgerichte auch, dass in Bezug auf die Methodik der Informationsgewinnung in Steuerangelegenheiten die verfassungsrechtlichen Schranken vorsätzlich überschritten sind.

Das neu entdeckte „Grundrecht der informativen Selbstbestimmung“ gebietet und verhindert zugleich, dass Vater Staat ohne weiteres in höchst persönliche Rechte eingreift. Ebenso verfassungs-, rechts- und mithin sittenwidrig ist etwa das sogenannte unbefugte „Tracking“ im Internet, womit diverse Homepage-Betreiber in der Vergangenheit bemüht waren, die sog. IP-Adresse der Be! sucher zu speichern und für die Auswertung des Verhaltens z.B. zu Werbezwecken vorzuhalten. Ohne gesicherte Zustimmung des Nutzers ist eine Speicherung von IP-Adresse ebenso verboten wie ein Datenausspähen.

Die private Videoüberwachung des öffentlichen Raums ist ungenehmigt in aller Regel ebenso unzulässig wie eine Abhöraktion. Nur unter besonders engen Voraussetzungen, die in Steuersachen in der Regel niemals vorliegen, darf nach vorheriger richterlicher Anordnung ein Eingriff in die Privatsphäre erfolgen, wobei nach der jüngsten Entscheidung des obersten deutschen Gerichts die Ermittlungsergebnisse nur in einem bestimmten, genau abgegrenzten Umfang verwertet werden können.

Im Bereich der Steuerfahndung werden diese Art der im Falle Liechtenstein bekannt gewordenen Ermittlungen weiterhin „höchst verdächtig“ und fragwürdig bleiben, sind doch die Herkunft der „Ware“ ebenso bekannt wie die Methode der Verbreitung und Beschaffung. Ein verfahrensrechtliches Verwertungsv! erbot drängt sich auf und eine durch Drohung und Täuschung provozierte „Selbstanzeige“ oder gar ein „Geständnis“ könnten sich in nicht allzu langer Zeit zu einem erheblichen Problem der Ermittlungsbehörden entwickeln.

Die „Schwerpunktstaatsanwaltschaft Bochum“ könnte aufgrund ihrer Herangehensweise erneut eigenen Schnellschüssen unterliegen. Mindestens einmal in der Vergangenheit erwies sich das Vorgehen Bochums als totaler Ausfall.

Markantestes Beispiel waren die Ermittlungen in Sachen Regierungskriminalität „DDR“ in Bezug auf die Steuergestaltungsmodelle des berühmtesten Ossis in Bayern (A-SCH-G). Auch damals spielten sowohl Liechtenstein als auch Luxemburg eine gewichtige Rolle, lagen dort u.a. doch die Beteiligungen des Bereichs KoKo an den in West-Deutschland operierenden Firmen des Bereichs, die formell nicht mit der DDR in Verbindung gebracht wurden. Wie stolz war man seiner Zeit in Bochum als man Steuer- und Haftungsbescheide im mehrstelligen Millionenbetrag verschicken und die meist arglosen Geschäftsführer oder Prokuristen der Firmen, die – jedenfalls nicht wenige - erst mit der Bescheidung mitbekamen, wie die Verhältnisse eigentlich gestrickt waren. Die Show war auch damals groß. Und auch sie wurde im Ergebnis zum Desaster.

Das Konstrukt der KoKo, in West-Deutschland aktiv tätige mittelbar gesteuerte Handelsunternehmen zu führen, deren Beteiligungen im steuerbegünstigten Ausland lagen, ging auf. Der Kapitalfluss konnte von den völlig überforderten Hofschauspielern weder unterbrochen noch überschaut werden. Dabei kam den zu Unrecht Beschuldigten auch der Umstand zugute, dass ihnen seinerzeit jeweils von anderen Staatsanwaltschaften Vorwürfe mit gegensätzlichem Inhalt gemacht wurden. Das konnte nicht gutgehen.

Schon wieder also Bochum - nach dem Nokia-Fall soll Flagge gezeigt werden ? - und schon wieder eine ähnliche Dramaturgie wo an sich Vorsicht und Zurückhaltung geboten sind: "Öffentliche Bloßstellung", auch „Hinrichtung“ genannt, als Mittel zum Zweck, um möglichst schnell Fakten durch Selbstanzeigen zu schaffen.

Diese Rechnung wird scheinbar auch nicht aufgehen und die öffentlichen Reaktionen werden eher einen Turboeffekt in anderer Richtung beschwören: Die legale Steuerflucht nach der Schweiz oder besser nach Österreich, wo das dortige Verfassungsgericht jüngst die Erbschaftsteuer für verfassungswidrig erklärte.

Grund genug für den abgewählten Ministerpräsidenten in Regierungsverantwortung eines der wenigen Abkommen Deutschlands auf dem Gebiete der Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Erbschaften sofort aufzukündigen. Grund genug für viele schlaue Bayern zugleich, sofort und unmittelbar über eine Sitzverlagerung nach Österreich nachzudenken, um schon zu Lebzeiten in den Genuß einer angemessenen Besteuerung zu kommen.

Die vorweggenommene Erbfolge oder besser noch der gleichzeitige Umzug der zukünftigen Erben ins Nachbarland wird, sollten die Pläne der Erbschaftsteuerreform in ihrer derzeitigen Konfiguration Wirklichkeit werden, was kaum noch zu verhindern ist, eine reale Herausforderung werden. Österreich boomt, nicht Deutschland. In Deutschland droht nicht nur mit der erwarteten Erbschaftsteuerreform ein weiterer Aderlaß und dies ganz legal. Gegenüber Österreich wird sich Deutschland im Ton nicht vergreifen dürfen, soll sich in Europa nicht eine Vorbehaltsstimmung aufbauen, die allein Deutschland isoliert.

Markus Miller ist Chefredakteur des renommierten Wirtschaftsmagazines „Kapital & Steuern vertraulich“, Herausgeber mehrerer Publikationen und Gründer des Internetportals GEOPOLITICAL.BIZ sowie Herausgeber der kostenlosen Online-Zeitung GEOPOLITICAL-NEWS. GEOPOLITICAL.BIZ ist eine Internet Business-, Marketing und Informationsplattform (rund um das Segment Private Banking und Wealth Management) und ein einzigartiges, interaktives Medien-Informationsnetzwerk in den Bereichen Risikomanagement, Consulting, Recht, Steuern, Vermögen, Immobilien, Wirtschaftsprüfung, Banken, Kapitalmigration, Medien, Marketing und Globalisierung

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Über den Experten

Harald Weygand
Harald Weygand
Head of Trading

Harald Weygand entschied sich nach dem Zweiten Staatsexamen in Medizin, einer weiteren wirklichen Leidenschaft, dem charttechnischen Analysieren der Märkte und dem Trading, nachzugehen. Nach längerem, intensivem Studium der Theorie ist Weygand als Profi-Trader seit 1998 am Markt aktiv. Im Jahr 2000 war er einer der Gründer der stock3 AG und des Portals www.stock3.com. Dort ist er für die charttechnische Analyse von Aktien, Indizes, Rohstoffen, Devisen und Anleihen zuständig. Über die Branche hinaus bekannt ist der Profi-Trader für seine Finanzmarktanalysen sowie aufgrund seiner Live-Analysen auf Anlegerveranstaltungen und Messen.

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