Länder billigen bundesgesetzliche Grundlage für Bezahlkarte
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones) - Der Bundesrat hat den Weg für die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber geebnet. Sie ist Teil des Gesetzes zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht, dem der Bundesrat bei seiner Plenartagung in Berlin zugestimmt hat, wie die Länderkammer mitteilte. Die Bezahlkarte für Asylbewerber, die einige Bundesländer bereits auf Landesebene eingeführt hatten, ist damit nun auch im Bundesrecht gesetzlich verankert. Sie tritt im Asylbewerberleistungsgesetz laut den Angaben neben die bereits bestehenden Regelungen zu Geld- und Sachleistungen.
Die Länder seien allerdings weiterhin frei in ihrer Entscheidung, ob sie die Bezahlkarte einführen und wie sie die Nutzung der Karte näher ausgestalten. Auch den zuständigen Behörden bleibe im Rahmen ihrer Ermessensausübung die Möglichkeit, sich im Einzelfall gegen den Einsatz einer Bezahlkarte zu entscheiden. Das Gesetz verbessert zudem die Möglichkeiten des Datenaustausches zwischen Ausländerbehörden und den Leistungsbehörden, die für die Sicherung des Existenzminimums sorgen sollen. Das Gesetz kann nun von Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier ausgefertigt werden und tritt zum großen Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com
DJG/ank/mgo
Copyright (c) 2024 Dow Jones & Company, Inc.