Krypto-Steuer reduzieren: Wie Anleger ihre Verluste sinnvoll nutzen können
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Bitcoin markiert neue Tiefstände und viele Krypto-Experten sprechen von einem schmerzhaften Bärenmarkt. Für Anleger bedeutet das vor allem Verluste im Portfolio. Doch Krisen eröffnen auch Spielräume – zumindest für diejenigen, die besonnen agieren. Denn ausgerechnet das deutsche Steuerrecht kann Krypto-Investoren jetzt in die Karten spielen. Realisierte Verluste lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen mit Gewinnen verrechnen und so steuerlich geltend machen. Wer strategisch vorgeht, kann seine künftige Steuerlast spürbar senken und potentiell mehrere Tausend Euro sparen. Wie das konkret funktioniert, erklären zwei Steuerexperten im Gespräch mit BTC-ECHO.
Ein Krypto-Irrtum, der teuer werden kann
Ein kostspieliger Fehler vieler Krypto-Anleger besteht darin, Verluste einfach auszusitzen. Steuerlich bringt das jedoch nichts. Rechtsanwalt und Steuerexperte Stefan Winheller betont gegenüber BTC-ECHO, dass Verluste nur dann relevant werden, wenn sie auch tatsächlich realisiert werden. Das Problem: Nach einer Fehlentscheidung beschäftigen sich viele Investoren nicht weiter mit dem betroffenen Coin und lassen die Position liegen. Gerade in dieser Phase geraten steuerliche Überlegungen schnell in den Hintergrund.
Dabei kann ein Verkauf durchaus sinnvoll sein. Das Finanzamt erkennt Verluste nur an, wenn sie innerhalb der einjährigen Haltefrist realisiert wurden. “Bei Verlusten bitte an die Ein-Jahres-Frist denken und frühzeitig mit Verlust verkaufen”, rät Winheller. Schon der Tausch in eine andere Kryptowährung reicht aus, ein Wechsel in Euro oder US-Dollar ist nicht zwingend erforderlich. Wer weiterhin an das Projekt glaubt, kann später erneut einsteigen und sich den Verlust dennoch steuerlich sichern.
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Auch Florian Wimmer, CEO des Steuer-Toolanbieters Blockpit, beobachtet, dass viele Anleger das steuerliche Potenzial von Verlusten unterschätzen oder sich gar nicht aktiv damit befassen. Anstatt verlustreiche Positionen strategisch einzusetzen, werden Coins häufig trotz roter Zahlen weiter gehalten, oft in der Hoffnung auf eine spätere Kurserholung. Dabei eröffnet das deutsche Steuerrecht durchaus Spielräume, um Verluste mit Gewinnen zu verrechnen oder sie in andere Steuerjahre vor- beziehungsweise zurückzutragen.
Gleichzeitig verweist Wimmer auf klare Grenzen. Zwar können Kursverluste steuerlich geltend gemacht werden, “laufende Krypto-Einkünfte wie Staking- oder Earn-Rewards” lassen sich jedoch nicht mit diesen Verlusten verrechnen. Wer diese Unterschiede nicht kennt, verzichtet laut dem Blockpit-CEO auf “legales Steuersparpotenzial” und zahlt im Zweifel mehr Steuern als nötig.
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Wenn das Finanzamt andere Pläne hat
In der Praxis unterlaufen vielen Krypto-Investoren selbst dann teure Fehler, wenn ihnen die steuerliche Relevanz von Verlusten grundsätzlich bewusst ist. Stefan Winheller berichtet von Fällen, in denen Anleger davon ausgehen, keine steuerpflichtigen Gewinne erzielt zu haben, weil sie Verluste aus dem An- und Verkauf von Coins mit Staking-Erträgen verrechnet hätten.
Doch genau das ist nicht zulässig. Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften dürfen ausschließlich mit Gewinnen aus solchen Geschäften verrechnet werden, nicht mit laufenden Einkünften aus Staking, Lending oder Liquidity Mining. Wer diesen Irrtum erst im Nachhinein bemerkt, muss laut Winheller unter Umständen sogar prüfen, ob für frühere Jahre eine Selbstanzeige erforderlich ist.
Ein weiterer verbreiteter Irrglaube betrifft die Annahme, jeder wirtschaftliche Verlust werde automatisch steuerlich anerkannt. Viele Anleger hoffen, Schäden durch Hacks, Scams oder verlorene Wallets geltend machen zu können. In der Praxis scheitert das jedoch häufig daran, dass keine steuerlich relevante Veräußerung vorliegt. Für Betroffene ist das besonders bitter: Der finanzielle Schaden ist real, führt steuerlich aber nicht zwingend zu einer Entlastung.
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Auch der zeitliche Faktor ist entscheidend. Selbst realisierte Verluste lassen sich in Deutschland nur dann steuerlich verwerten, wenn sie innerhalb der einjährigen Haltefrist entstanden sind. Nach Ablauf dieser Frist entfalten sie keine steuerliche Wirkung mehr. Florian Wimmer warnt, dass Verluste danach „steuerlich ins Leere“ laufen.
Eine seltene Ausnahme kann bei Coins greifen, die etwa für Staking oder Lending eingesetzt wurden und in diesem Zusammenhang verloren gehen. In solchen Konstellationen ist eine steuerliche Berücksichtigung unter Umständen weiterhin möglich. Abgesehen davon gilt jedoch: Nicht jeder Krypto-Verlust, so schmerzhaft er auch sein mag, führt automatisch zu einem steuerlichen Vorteil.
Steuerratschläge für den Bitcoin-Bärenmarkt
Gerade in Phasen stark fallender Kurse empfiehlt Rechtsanwalt Winheller, den steuerlichen Aspekt nicht zu vergessen: “Auch wenn die Stimmung am Boden ist, steuerlich sind fallende Kurse für alle diejenigen Anleger interessant, die ihre Coins noch nicht länger als ein Jahr halten“. Wer Verluste in der aktuellen Phase realisiert, kann sie steuerlich nutzbar machen und später mit Gewinnen verrechnen. Zugleich können niedrigere Kurse ein günstiger Zeitpunkt sein, um über Schenkungen und Vermögensnachfolge nachzudenken. Wer langfristig an Bitcoin und andere Kryptowährungen glaubt, kann fallende Kurse etwa für Schenkungen an Kinder oder andere Angehörige nutzen und die entsprechenden Freibeträge ausschöpfen.
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Blockpit-CEO Florian Wimmer rät gleichermaßen zu einem strategischen Umgang mit Verlusten. Aus steuerlicher Sicht könne es sinnvoll sein, verlustreiche Positionen jetzt gezielt zu verkaufen, um diese Verluste mit bereits realisierten Gewinnen zu verrechnen und so die Steuerlast zu senken. Anleger sollten dabei aber genau prüfen, ob sich die Assets noch innerhalb der einjährigen Haltefrist befinden und welche Regeln für die Verlustverrechnung gelten.
Besonders entscheidend ist laut Wimmer der langfristige Blick. Selbst wenn derzeit keine Gewinne anfallen, kann es sinnvoll sein, Verluste zu realisieren. Diese lassen sich zeitlich unbegrenzt vortragen und mit künftigen Gewinnen verrechnen. “So entsteht ein steuerlicher Puffer für kommende Jahre”, erklärt der Experte. Allerdings warnt er davor, steuerliche Überlegungen zum alleinigen Maßstab zu machen: “Steuerliche Aspekte sollten nie der alleinige Entscheidungsgrund sein. Investmententscheidungen müssen immer zur persönlichen Strategie und Risikobereitschaft passen.”
Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel dient lediglich zur Information und stellt keine Steuerberatung dar. Dieser Artikel erschien erstmals am 12. Februar 2026 und wurde vor der erneuten Veröffentlichung überprüft und gegebenenfalls angepasst.
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