Kretztechnik - Barabfindung geplant
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Die Kretztechnik AG plant im Wege einer errichtenden Umwandlung gemäß § 5 österreichisches Umwandlungsgesetz in eine offene Handelsgesellschaft umzuwandeln. Die Minderheitsgesellschafter würden hierdurch im Zuge dieser Umwandlung ihre Beteiligung verlieren und erhielten im Gegenzug vom Hauptgesellschafter, GE Lighting/Plastics Austria GmbH, eine Barabfindung in Höhe von 17 Euro je Stückaktie. Die Beschlußfassung über die geplante errichtende Umwandlung werde einer der Tagesordnungspunkte der ordentlichen Hauptversammlung der Kretztechnik AG sein, die voraussichtlich Anfang April 2002 stattfinden wird.
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