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11:14 Uhr, 19.06.2024

Kreditwirtschaft fordert "smarte" Regulierung von Bankenpaket

Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones) - Banken und Sparkassen in Deutschland beklagen eine zu knappe Umsetzungszeit für die Regeln des EU-"Bankenpakets" und fordern eine "smarte" Nutzung von nationalen Spielräumen durch den Bund. Mit der nun erfolgten Verkündung der Umsetzung der Eigenkapitalrichtlinien Basel III in der Europäischen Union (EU) sei der Weg frei für das geplante Inkrafttreten für alle europäischen Banken und Sparkassen zum 1. Januar 2025. Durch die neuen Regelungen würden unter anderem die Kapitalanforderungen der europäischen Institute geschärft, darüber hinaus drohten aber vor allem durch die Vielzahl neuer prozessualer Anforderungen hohe Kosten.

"Eine große Herausforderung ist die knappe Umsetzungsfrist", so Karolin Schriever, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV), der diesjähriger Federführer des Dachverbandes Deutsche Kreditwirtschaft (DK) ist. "Es ist nun an der Zeit, die Spielräume, die der nationale Gesetzgeber hat, auch tatsächlich zu nutzen", forderte sie. Die anstehende nationale Umsetzung des Bankenpakets mit dem CRD-VI-Umsetzungsgesetz biete "eine gute Gelegenheit, um Regulierung smart zu gestalten". Hier ständen unter anderem Themen wie Nachhaltigkeitsrisiken im Risikomanagement und Governance-Anforderungen im Fokus.

Schon zum 1. Januar 2025 müssten die neuen Kapitalanforderungen der Kapitalanforderungsverordnung CRR III umgesetzt sein und bereits zum 12. Mai 2025 darauf basierende Meldungen abgegeben werden. Das Gesamtpaket enthalte rund 140 Mandate für die Europäische Aufsichtsbehörde zur Spezifizierung der Regelungen durch sogenannte "Level-II- oder III"-Regulierungen. "Dieses Vorgehen führt zu einer viel zu hohen Komplexität in der Regulierung, die alle europäischen Institute zunehmend stark belastet", kritisierte Schriever.

Mit der Ankündigung von EU-Kommissarin Mairead McGuinness zur Verschiebung der Marktrisikoregelungen aus dem Bankenpaket um ein Jahr erkenne der EU-Gesetzgeber an, dass es andere Länder wie die USA oder das Vereinigte Königreich gebe, die hier noch nicht so weit seien, betonte die DK. Damit versuche die EU, Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Allerdings sollte die Verschiebung eine "Early-adoption-Klausel" beinhalten, die es Banken erlaube, die Regeln bereits zum 1. Januar 2025 anzuwenden, forderten die deutschen Banken und Sparkassen.

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

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