Kleinbauer scheitert mit Klimaklage gegen RWE vor dem OLG Hamm
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Von Olaf Ridder
DOW JONES--Ein Kleinbauer und Bergführer aus Peru ist mit seiner Klimaklage gegen den Energiekonzern RWE vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm abschließend gescheitert. Die Berufung von Saúl Luciano Lluyia werde zurückgewiesen, erklärte das OLG am Mittwoch. Auch eine Revision wurde nicht zugelassen.
Lluyia wollte RWE dafür in Haftung nehmen, dass mit der Gletscherschmelze in den Anden ein erhöhtes Überschwemmungsrisiko für sein Haus besteht, das unterhalb des Gletschersees liegt. RWE, so seine Argumentation, sei wegen der CO2-Emissionen aus seinen Kraftwerken anteilig dafür mitverantwortlich und müsse sich deshalb finanziell an Schutzmaßnahmen für sein Haus beteiligen. RWE hatte dies zurückgewiesen.
Das Gericht kam auf Basis eines Gutachtens nun zu dem Schluss, dass eine Wahrscheinlichkeit von etwa 1 Prozent, dass Wasser des Gletschersees das Haus des Klägers in den nächsten 30 Jahre erreichen würde, zu gering sei, eine solche Forderung zu begründen.
Allein die große Entfernung zwischen den RWE-Kraftwerken und dem Wohnort des Klägers in Peru sei jedoch kein ausreichender Grund, die Klage als unbegründet einzustufen, entschied das OLG aber auch.
Die Umwelt- und Menschenrechtsorganisation Germanwatch, die Lluyia in dem Verfahren begleitet hatte, nannte das Urteil deshalb "wegweisend". Große Emittenten können nach dem deutschen Zivilrecht für die Folgen des Klimawandels zur Verantwortung gezogen werden, heißt es in einer Mitteilung der Organisation.
RWE erklärte, mit der OLG-Entscheidung sei der von deutschen Nichtregierungsorganisationen unterstützte Versuch gescheitert, einen Präzedenzfall zu schaffen, um nach deutschem Recht einzelne Unternehmen für Auswirkungen des Klimawandels weltweit verantwortlich zu machen. RWE halte eine solche zivilrechtliche "Klimahaftung" nach deutschem Recht für unzulässig.
Kontakt zum Autor: olaf.ridder@wsj.com
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