Kirch erringt Teilsieg gegen Deutsche Bank
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Frankfurt (BoerseGo.de) - Im jahrelangen Rechtsstreit mit der Deutschen Bank hat der ehemalige Medienmogul Leo Kirch einen Teilsieg errungen. Der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) in Frankfurt bestätigte am Dienstag eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt, wonach die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Deutschen Bank im Jahr 2005 nichtig ist.
Der Vorstand habe auf der Hauptversammlung 2005 die Frage bezüglich einer Formulierung im Jahresbericht 2004 nicht ausreichend beantwortet. Dort hieß es sinngemäß, die operative Steuerung des Unternehmens sei drei "divisionalen Committees" überlassen, während sich der Vorstand auf die "strategische Steuerung, Zuteilung der Ressourcen, Risikomanagement und Kontrolle des Konzerns" konzentriere. Durch diese Formulierung hätte bei Aktionären der Eindruck entstehen könne, der Vorstand verletze seine Pflicht zur eigenverantwortlichen Leitung des Unternehmens, so das Gericht. Unabhängig davon, ob dies so sei oder nicht, führe die nicht ausreichende Antwort des Vorstands, der im Wesentlichen nur auf die Gesetzeslage hinwies, dazu, dass die Entlastung nichtig sei.
Dem Antrag Kirchs, auch den Jahresabschluss 2004 für nichtig zu erklären, weil die Deutsche Bank keine Rücklagen für Schadenersatzforderungen von Kirch gebildet hatte, folgten die Richter jedoch nicht. Die unterbliebene Rückstellung sei kein wesentlicher Ansatzfehler bei der Erstellung des Jahresabschlusses gewesen, da die Höhe der Forderungen, unabhängig davon, ob sie berechtigt seien oder nicht, im Vergleich zur Bilanzsumme der Deutschen Bank nur von unerheblicher Größe seien.
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