Kippt das VW-Gesetz?
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Die EU-Kommission hat Deutschland aufgefordert das VW-Gesetz zu ändern. Deutschland müsse innerhalb von zwei Monaten reagieren, sonst werde die Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof klagen, hieß es. Nach Einschätzung der Kommission verstoße das Gesetz gegen EU-Recht.
Das VW-Gesetz ist am 21. Juli 1960 bei der Privatisierung von Volkswagen in Kraft getreten. Die öffentliche Hand wollte sich damit den Einfluss auf den Konzern behalten. Das VW-Gesetz sieht ein Höchststimmrecht und eine Sperrminorität von jeweils 20 % vor. Dadurch ist eine Übernahme des Konzerns ausgeschlossen. Zudem kann das Land Niedersachsen mit einer Beteiligung von gut 18 % kaum überstimmt werden. Damit verhindere das VW-Gesetz den freien Kapitalverkehr in den EU, so die Kommission. Die Bundesregierung gab bislang keine Stellungnahme ab.
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