KEK könnte ProSieben-Übernahme platzen lassen
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Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat dem Axel Springer Konzern damit gedroht die geplante Übernahme von ProSiebenSat.1 zu untersagen. Die Forderungen der KEK seien nicht verhandelbar, erklärte die Kommission am Donnerstag in Potsdam.
Gleichzeitig wies die KEK die öffentliche Kritik an diesem Vorgehen zurück. "Die KEK ist allein dem verfassungsrechtlichen Auftrag zur Sicherung der Meinungsvielfalt verpflichtet. Davon lässt sie sich auch nicht durch persönliche Angriffe und unsachliche Polemik abbringen."
"Die Axel Springer AG ist selbstverständlich frei, auf Vorschläge der KEK einzugehen oder mit dem Risiko der Untersagung am ursprünglich geplanten Vorhaben festzuhalten", so die KEK weiter. Entgegen anders lautenden Pressemeldungen liege der KEK bislang keine offizielle Stellungnahme der Axel Springer AG vor. Werden die vorgeschlagenen Eckpunkte nicht oder nicht vollständig akzeptiert, will die KEK nach eigenen Angaben in ihrer nächsten Sitzung am 10. Januar 2006 entscheiden.
Die Axel Springer AG beabsichtigt, sämtliche von der ProSiebenSat.1 Holding L.P. unmittelbar oder mittelbar gehaltenen ProSiebenSat.1-Aktien zu erwerben und dadurch ihren Anteil an der ProSiebenSat.1 Media AG auf 100 % der stimmberechtigten Stammaktien und 24,9 % der stimmrechtslosen Vorzugsaktien aufzustocken. Am Gesamtkapital der ProSiebenSat.1 Media AG wäre die Axel Springer AG letztendlich mit ca. 71 % des Gesamtkapitals beteiligt. Weiterhin ist geplant, die Axel Springer AG und die ProSiebenSAT.1 Media AG auf die Axel Springer AG zu verschmelzen. Für die Transaktionen sind sowohl die Zustimmung des Bundeskartellamtes als auch die der KEK erforderlich.
In zwei Anhörungen hat die KEK Vertretern der Axel Springer AG, der ProSiebenSAT.1 Media AG und der zuständigen Landesmedienanstalten ihre Bedenken gegen dieses Vorhaben vorgetragen. Unter Berücksichtigung aller Umstände verfüge die Axel Springer AG nach der Übernahme der ProSiebenSat.1-Gruppe über eine Meinungsmacht, die derjenigen eines Unternehmens gleichzusetzen sei, dem Fernsehprogramme mit einem Zuschaueranteil von weit über 30 % zuzurechnen sind.
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