KarstadtQuelle - Kein Vermögensschaden durch Urteil
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Die finanziell angeschlagene Handelsgruppe KarstadtQuelle teilte mit, dass aus dem heutigen Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin kein Vermögensschaden für den Konzern entsteht. KarstadtQuelle müsse insbesondere keinerlei Entschädigungen gegenüber der Jewish Claims Conference (JCC) leisten, hieß es. Gegenstand des Verfahrens sei lediglich die Frage gewesen, ob KarstadtQuelle oder die JCC den Erlös aus einem Grundstück (Leipziger Straße) beanspruchen kann.
KarstadtQuelle hatte gegen einen Bescheid zugunsten von JCC bezüglich der Herausgabe des Grundstückes geklagt. Das Gericht hat nunmehr entschieden, dass KarstadtQuelle keinen Anspruch auf das Grundstück oder dessen Erlös hat. KarstadtQuelle will nach Vorlage der Entscheidungsgründe Rechtsmittel einlegen, damit das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über den Rechtsstreit abschließend entscheiden kann.
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