KarstadtQuelle erzielt Erfolg vor Gericht
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Der Essener Handelskonzern KarstadtQuelle hat vor Gericht einen wichtigen Erfolg im Fall Wertheim erzielt. Wie heute von den amerikanischen Anwälten der KarstadtQuelle AG mitgeteilt wurde, hat es das Berufungsgericht des 3. Circuit in Philadelphia/Pennsylvania abgelehnt, eine Klage der Wertheim-Erben zur Verhandlung in den Vereinigten Staaten zuzulassen. Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung vom 20. Mai 2004, in der ein Bundesgericht in New Jersey sich für nicht zuständig erklärt hatte.
"Wir sehen damit unsere Rechtsposition deutlich gestärkt," erklärte Jörg Howe, Sprecher der KarstadtQuelle AG am Montag in Essen. "Wir haben von Anfang an erklärt, dass Gerichte in den USA für die Auseinandersetzungen um das Wertheim-Erbe nicht zuständig sind."
"Wir sehen jetzt mit großer Zuversicht der anstehenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig entgegen", erklärte Howe weiter.
Wahrscheinlich wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig noch in diesem Jahr entscheiden, ob es die Revision von Karstadt gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Berlin vom März 2005 bezüglich der Rückgabe ehemaliger Wertheim-Grundstücke zulässt, teilte KarstadtQuelle mit.
Bei dem seit mehreren Jahren anhängigen Rechtsstreit gehe es um Rückgabeansprüche auf Grundstücke, vor allem im Herzen Berlins, die früher zu Wertheim gehörten.
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